Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Bundesstraße 240: Ortsumgehung Eime

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant im Anschlussbereich an die B 3 den Ausbau der Bundesstraße 240 bei Eime zu einer Ortsumgehung im Rahmen einer Gesamtplanung für die B 240 zwischen Holzminden und Hannover; dies geschieht zur Verbesserung des Verkehrsflusses zwischen der Region Hannover und den Landkreisen Holzminden und Hildesheim. Der rund 23 km lange Streckenabschnitt der B 240 zwischen Eschershausen und Gronau beinhaltet insgesamt sechs Planungsabschnitte.

Der Ausbauabschnitt Eime umfasst auch den Eimer Ortsteil Dunsen im Landkreis Hildesheim und ist rund 4,4 km lang.

Der Auftrag zur Planung einer Ortsumgehung wurde am 2. April 2009 durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erteilt. Die Antragkonferenz zum erforderlichen Raumordnungsverfahren erfolgte am 20. Mai 2010 beim Landkreis Hildesheim, der für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist. Das Raumordnungsverfahren wurde am 5. Dezember 2011 eingeleitet und mit der Landesplanerischen Feststellung der Variante 8 am 30. November 2012 abgeschlossen (vgl. Presseinformation des Landkreises Hildesheim). Insgesamt sind sechs Varianten in dem Verfahren daraufhin geprüft worden, ob sie mit den Anforderungen der Raumordnung übereinstimmen.

Folgende Maßgaben sind in der Landesplanerischen Feststellung enthalten:

  1. Um die optischen Auswirkungen der Trassenführung insbesondere für die Bewohner im Bereich Dunsen zu minimieren, ist die Trassenführung in der Weise zu optimieren, dass die Dammhöhe möglichst verringert wird. Dabei ist zu prüfen, ob der Anschluss an die K 421 erforderlich ist oder ob ggf. auf eine Überführung verzichtet werden kann.
  2. Um den Flächenbedarf zu verringern und die Auswirkungen auf die Belange Landwirtschaft und Bodenschutz zu minimieren, ist zu prüfen, ob auf eine Dreistreifigkeit ganz oder teilweise verzichtet werden kann.
  3. Um die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Kompensationsmaßnahmen zu minimieren, sind diese möglichst als Produktintegrierte Kompensation oder durch Wald-Aufwertungen auszugestalten.
  4. Bei der Feintrassierung ist eine Umgehung der Altlastenverdachtsflächen am ehemaligen Steinbruch nördlich von Dunsen anzustreben.
  5. Alle Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen gem. § 13 BNatSchG sind durch eine Optimierung der Trassenführung und –ausgestaltung auszuschöpfen.
  6. Zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Feldhamsterpopulation nördlich Eimes, die dem besonderen Artenschutz gem. § 44 BNatSchG unterliegt, sind Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Form von Durchlässen und Leiteinrichtungen umzusetzen.
  7. Eine Beeinträchtigung des Trinkwasserschutzgebietes Wellopquelle ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.

Die Ortsumgehung Eime ist gemäß Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 3. August 2016 im Bundesverkehrswegeplan in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft worden. Die Linienabstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium ist am 24. Mai 2017 erfolgt. Der sogenannte Vorentwurf für die Ortsumgehung wird zur Zeit aufgestellt.

Streckenbeschreibung

Die landesplanerisch festgestellte Variante 8 beginnt ca. 565 m nach der Einmündung der K 420 in die B 240. Die Trasse verläuft westlich an dem kleinen Hügel im „Kirchenkamp“ vorbei und überquert westlich von Dunsen die K 421. Anschließend verläuft die Trasse nördlich der vorhandenen Altlasten und des Biotopes durch den „Sonnenberg“ bis in den westlichen Bereich des Sportplatzes von Eime. Der Sportplatz wird nördlich umfahren, um nördöstlich von Eime wieder in die vorhandene B 240 einzuschleifen.

Zwangspunkte in der Trassierung sind die Wohnbebauung von Dunsen und Eime, der Sportplatz von Eime sowie das Hochwasserschutzgebiet der „Akebeke“. Im Verlauf der Trasse werden zwei 20-kV-Freileitungen gequert. Das vorhandene Wirtschaftswegenetz ist anzupassen.

Bundesstraße 240
Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Die Trassenvariante 8 wurde landesplanerisch festgestellt und soll weiter verfolgt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2013
zuletzt aktualisiert am:
17.12.2020

Ansprechpartner/in:
Markus Brockmann

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hameln
Geschäftsbereichsleiter
Roseplatz 5
31787 Hameln
Tel: (05151) 607-178
Fax: (05151) 607-499

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln