A 30: Sechsstreifiger Ausbau zwischen den Autobahnkreuzen Lotte und Osnabrück-Süd
Sowie Ausbau des Autobahnkreuzes Osnabrück-Süd (A 30 / A 33)
Autobahn GmbH künftig für Autobahnen in Niedersachsen zuständig Ab dem 1. Januar 2021 übernimmt die Autobahn GmbH der Bundes sämtliche Aufgaben – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – für die rund 1.400 Autobahnkilometer in Niedersachsen von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die bislang hier als sogenannte Auftragsverwaltung für den Bund tätig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Diese Internetseite bleibt noch für eine Übergangsfrist online. Bitte beachten Sie jedoch, dass ab dem 1. Januar 2021 hier keine Aktualisierungen mehr erfolgen. |
Die A 30 ist Teil der in Ost-West-Richtung verlaufenden Europastraße E 30 (Transeuropäisches Straßennetz). Sie verbindet die osteuropäischen Länder mit den westlich an Deutschland angrenzenden Niederlanden. Der Streckenabschnitt zwischen den Autobahnkreuzen Lotte und Osnabrück-Süd zeigt in der Engpassanalyse für Bundesfernstraßen eine hohe, kapazitätsabhängige Stauwahrscheinlichkeit.
Für den Streckenabschnitt im Zuge der A 30 ist die Erweiterung von 4 auf 6 Fahrstreifen vorgesehen. Wegen der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung dieses Projekts wurde die Maßnahme in den vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 aufgenommen.
Neben der Streckenmaßnahme erfolgt auch ein kapazitätsgerechter Ausbau des Autobahnkreuzes Osnabrück-Süd (A 30 / A 33). Durch den Ausbau des Kreuzes werden auch bauliche Anpassungen auf der A 33 im Nahbereich des Knotenpunktes ausgelöst. Der Planungsraum befindet sich in der Stadt Osnabrück und der Gemeinde Hasbergen.
Ausbau in zwei Teilabschnitten
Planerisch ist eine Aufteilung des Gesamtprojektes in zwei Teilabschnitte vorgesehen. Der westliche Abschnitt behandelt die A 30 von der Anschlussstelle Hasbergen-Gaste bis etwa zur Anschlussstelle Osnabrück-Nahne. Der östliche Abschnitt umfasst den verbleibenden Abschnitt der A 30, einschließlich des Autobahnkreuzes Osnabrück-Süd und die A 33 bis nördlich der Anschlussstelle Osnabrück-Lüstringen.
Eckpunkte der westlichen Maßnahme:
- Erweiterung auf 6 Fahrstreifen (Regelquerschnitt [RQ] 36 = 36 m Kronenbreite) auf etwa 7,2 km,
- Anpassung von 3 Anschlussstellen,
- Ersatzneubau sämtlicher (10) Über- und Unterführungsbauwerke,
- Ersatzneubau und ggf. Erweiterung der aktiven Lärmschutzanlagen.
Eckpunkte der östlichen Maßnahme, einschließlich der A 33:
- Erweiterung auf 6 Fahrstreifen (RQ 36) auf etwa 3,5 km,
- Umbau der A 33 auf den RQ 31 auf ca. 4,3 km,
- bedarfsgerechter Ausbau des Kreuzes Osnabrück-Süd,
- Anpassung von 3 Anschlussstellen,
- Ersatzneubau oder Erweiterung von 17 Über- und Unterführungsbauwerken
- Ersatzneubau und ggf. Erweiterung der aktiven Lärmschutzanlagen.
Der überbreite Mittelstreifen wird aufgegeben und Fahr- und Seitenstreifen regelkonform verbreitert. Durch den RQ 31 kann künftig eine 4+0-Verkehrsführung im Baustellenbetrieb angeboten werden. Durch den Umbau werden keine zusätzlichen Fahrstreifen errichtet.
Beauftragung Ingenieur- und Planungsbüros
Seit Herbst 2019 hat die NLStBV mehrere Fachplanungsbüros beauftragt (siehe Tabelle). Alle Vergaben erfolgten im europaweiten Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren.
Leistungen | Teilprojekt WEST |
Teilprojekt OST |
Beauftragung |
Straßenentwurf | IGS-Ingenieure (Weimar) | Linz Beratende Ingenieure (Wunstorf) | Herbst 2019 |
Lärmschutz | Peutz Consulting (Dortmund) | EIBS (Dresden) | Herbst 2019 |
Wassertechnik | IGS-Ingenieure (Weimar) | Linz Beratende Ingenieure (Wunstorf) | Herbst 2019 |
Teilprojekte WEST und OST |
|||
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) |
Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH (Herford), Planungsgruppe Umwelt (Hannover) |
Januar 2020 |
|
Umweltverträglichkeitsstudie | |||
Artenschutzbeitrag | |||
Faunistische Kartierungen und Biotoptypenkartierungen | |||
Umweltbericht | |||
Prognose des verkehrlich bedingten zusätzlichen Stickstoff-Eintrags |
Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange
Im Dezember 2019 fand eine Projektkonferenz zum sechsstreifigen Ausbau der A 30 statt. Ziel der Projektkonferenz war es, die Träger öffentlicher Belange (TÖB: Kommunen, verschiedene Fachbehörden, Verbände, Versorgungsunternehmen usw.) sowie die Ver- und Entsorgungsunternehmen über die Grundzüge der geplanten Maßnahmen und die bereits durchgeführten Untersuchungen zu informieren sowie Hinweise und Anregungen zur weiteren Bearbeitung entgegenzunehmen. Auch die ausgewählten Anlieger haben teilgenommen.
Da die Betroffenheit der Stadt Osnabrück bei diesem Vorhaben sehr hoch ist, fand im Januar 2020 eine weitere Besprechung mit der Stadt Osnabrück statt. Die jeweiligen Fachbehörden stellten die laufenden und künftigen Planungsabsichten der Stadt und die Abhängigkeit zum sechsstreifigen Ausbau der A 30 vor. Hierbei handelt es sich u.a. um Leitungsverlegungen, Aufstellung von Bebauungsplänen, zusätzliche Anforderungen an Brückenbauwerke durch das Radwegekonzept der Stadt Osnabrück und die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung des Personennahverkehrs. Weiterhin wurden zum Teil gemeinsam genutzte Entwässerungs- und Rückhalteanlagen thematisiert.
Die vielfältigen Anforderungswünsche und Hinweise finden aktuell Eingang in die laufende Vorplanung.
Im Herbst 2020 ist eine Projektkonferenz zur Landschaftsplanung mit den Unteren Naturschutzbehörden und den Naturschutzverbänden geplant. Darin soll es insbesondere um den Untersuchungsumfang und die Untersuchungsmethodik gehen, eventuell können schon erste Ergebnisse der Kartierungen präsentiert werden.
Weiteres Vorgehen
Sowohl für die A 30 als auch die A 33 werden im Planungsbereich Verkehrsmengen von bis zu 80.000 Kfz/24 h für das Jahr 2030 prognostiziert.
Die besondere Herausforderung bei diesem Projekt ist die Konfliktbewältigung zwischen den straßenbaulichen Anforderungen und den städtbaulichen Bedürfnissen, wobei die Thematik Lärmschutz eine herausragende Bedeutung besitzt.
Natürlich werden im Planungsprozess auch die naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Belange intensiv bearbeitet. Der Planungskorridor kreuzt verschiedene Schutzgebiete u. a. das FFH-Gebiet „Düte (mit Nebenbächen)“ und die Landschaftsschutzgebiete „Hörner Bruch“, „Hörner Niederung und Nordhaushöhe“ und den „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald-Wiehengebierge“.
Parallel zum anlaufenden Planungsprozess ist intensiver Bürgerdialog vorgesehen.
Die bauliche Umsetzung der komplexen Gesamtmaßnahme ist frühestens gegen Ende der 20er-Jahre zu erwarten.
Am 1. Januar 2021 übernahm die Autobahn GmbH des Bundes sämtliche Aufgaben – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – für die rund 1.400 Autobahnkilometer in Niedersachsen.
Dokumentation des Anliegerspaziergangs in Hellern
(PDF, 2,41 MB)
Dokumentation des Anliegerspaziergangs in Nahne/Sutthausen
(PDF, 4,46 MB)
Einladung zum Anliegerspaziergang Nahne / Sutthausen am 10.09.2019
(PDF, 2,33 MB)
Einladung zum Anliegerspaziergang Hellern am 17.09.2019
(PDF, 1,48 MB)
Erster Anliegerstammtisch (25.06.2019): Dokumentation
(PDF, 4,65 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.12.2018
zuletzt aktualisiert am:
05.03.2021
Ansprechpartner/in:
Uta Weiner-Kohl
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Osnabrück
Geschäftsbereichsleiterin
Mercatorstraße 11
49080 Osnabrück
Tel: (0541) 503-781
Fax: (0541) 503-779