Bisheriges Bauwerk
A 293: Ersatzneubau der Brücke über die Alexanderstraße (L 824) in Oldenburg
Abbruch des südlichen Teilbauwerkes vom 17. bis 19. März 2017.
Beim bisherigen Bauwerk OL2 im Zuge der Bundesautobahn A 293 handelte es sich um eine 3-Feld-Brücke aus den 1970er-Jahren.
Um die relativ große Stützweite zwischen den Pfeilern im Bereich der Alexanderstraße zu überbrücken, war zum Herstellzeitpunkt ein Hohlkastenquerschnitt in Spannbetonbauweise gewählt worden. Die auf den Überbau einwirkenden Eigen- und Verkehrslasten werden bei diesem Tragsystem über zwei Pfeilerreihen und die beidseitigen Widerlager in die Unterbauten geführt. Von dort erfolgt der Lastabtrag über 180 Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 40 cm in eine Tiefe bis ca. 20 m in die tragfähigen Bodenschichten.
Die Überbauten der Brücke sind für jede Richtungsfahrbahn der Bundesautobahn separat hergestellt. Im vorliegenden Fall gibt es somit einen Überbau für die Richtungsfahrbahn Wilhelmshaven und einen Überbau für die Richtungsfahrbahn Bremen. Die Straßenbauverwaltung spricht in diesem Zusammenhang von Teilbauwerken.
Bauwerk OL2 | |
Länge | 69,00 m |
Breite | 11,50 m je Teilbauwerk |
Fahrbahnbreite | 8,50 m je Richtungsfahrbahn (kein Standstreifen) |
Fläche | 794 m² je Teilbauwerk |
Kleinste lichte Höhe | 4,78 m |
Baujahr | 1970 |
Sonstiges | Lärmschutzwand mit 2,50 m Höhe Tiefgründung aus 180 Bohrpfählen |
Das Brückenbauwerk OL2 ist nach damaliger Norm für eine Beanspruchung der Brückenklasse 60 bemessen worden. Aufgrund der stetigen Zunahme des Verkehrs auf unseren Straßen, insbesondere auch des Güter- und Schwerverkehrs, sind die statischen Bemessungsregeln für Ingenieurbauwerke im Zuge von Verkehrswegen in unregelmäßigen Abständen fortgeschrieben worden.
Um diesem Anstieg der verkehrlichen Beanspruchungen sowie den statischen und neuen baustofftechnologischen Erkenntnissen gerecht zu werden, führte das Bundesverkehrsministerium die „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)“ ein. Auf Grundlage dieser Richtlinie ist auch das BW OL2 im Jahr 2012 nachgerechnet worden. Nach Prüfung und Ergebnisauswertung fiel im Juni 2013 die Entscheidung für das Erfordernis eines Ersatzneubaus.
Das bisherige südliche Teilbauwerk wurde am Wochenende vom 17. bis 19. März 2017 abgebrochen.
16.11.2018
Ansprechpartner/in:
Joachim Delfs
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Oldenburg
Geschäftsbereichsleiter
Kaiserstraße 27
26122 Oldenburg
Tel: (0441) 2181-158
Fax: (0441) 2181-222