Organisation des Tunnelbetriebs
Mit Umsetzung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006, wurde eine Neuorganisation des Tunnelbetriebs erforderlich. Die Benennung einzelner Organe für Tunnel ab 400 Metern Länge sind Folgerungen aus den Brandkatastrophen in den Alpenländern.
Die Verwaltungsbehörde hat dafür zu sorgen, dass sämtliche die Sicherheit eines Tunnels betreffende Anforderungen eingehalten werden, und erlässt die erforderlichen Bestimmungen, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen. Die zentrale Stelle eines Tunnels ist das Tunnelmanagement. Für jeden in der Planung, im Bau oder im Betrieb befindlichen Tunnel ist eine öffentliche oder private Stelle als Tunnelmanagement einzusetzen. Das Tunnelmanagement ernennt zudem für jeden Tunnel eine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n. Durch die Verwaltungsbehörde ist sicher zu stellen, dass Inspektionen, Bewertungen und Prüfungen von einer Untersuchungsstelle durchgeführt werden.
In Niedersachsen ist die Verwaltungsbehörde für Straßentunnel an Bundesstraßen die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Sie hat, je nach räumlicher Zuständigkeit, ihre regionalen Geschäftsbereiche Gandersheim, Goslar und Oldenburg mit dem Tunnelmanagement betraut. Als Sicherheitsbeauftragte/-r ist in der Regel die Leiterin oder der Leiter der zuständigen Straßenmeisterei ernannt.
Die Untersuchungsstelle für Inspektionen, Bewertungen und Prüfungen ist im Dezernat 32 (Brücken und Tunnel) der Landesbehörde angesiedelt.
für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) werden herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in Köln. Die RABT können (kostenpflichtig) bezogen werden beim
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2022
Ansprechpartner/in:
Timo Stein
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 32 (Brücken und Tunnel)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2542
Fax: (0511) 3034-2099