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Systematische Brückenertüchtigung

Bundesweite "Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen"


Auf Deutschlands und damit auch auf Niedersachsens Autobahnen sind immer mehr schwer beladene Lkw unterwegs. Prognosen sagen voraus, dass sich der Güterkraftverkehr in den nächsten 30 Jahren sogar verdoppeln wird („Abschätzung der langfristigen Entwicklung des Güterverkehrs in Deutschland bis 2050“, Prognose des BMVBS 2007).

Dass einmal so viele Lkw auf den Straßen unterwegs sein würden wie heute, war vor 80 Jahren nicht zu erahnen. Zu dieser Zeit wurden die ersten Autobahnbrücken in Deutschland gebaut. Die meisten heute vorhandenen Autobahnbrücken in den alten Bundesländern wurden zwischen 1965 bis 1985 errichtet. Ihre Planer gingen von vollkommen anderen Verkehrsbedingungen aus. Während das zulässige Gesamtgewicht für einen Lkw im Jahr 1956 noch 24 Tonnen betrug, liegt es heute in Deutschland bei 40 Tonnen für Hänger- oder Sattelzüge mit mehr als vier Achsen.

Auch wenn die Ingenieure schon seinerzeit bei der Berechnung der möglichen Belastung der Brücken große Reserven einplanten, könnten diese angesichts der tatsächlichen Belastung der Brücken irgendwann aufgebraucht sein. Gegenwärtig wird für die Brücken bundesweit noch einmal berechnet, ob und wie lange sie unter den tatsächlichen Bedingungen der Last der täglich über sie hinwegrollenden Autos und Lastwagen noch standhalten können.

Konsequenz: Nachrechnung

Das Fachwort für diese Berechnung lautet Nachrechnung. Das Bundesverkehrsministerium hat gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen der Länder eine „Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen“ entwickelt. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen und Gutachten sowie nach bundesweiten Erhebungen hat das Bundesverkehrsministerium eine Liste von Brücken aufgestellt, die vordringlich statisch nachgerechnet werden sollen. In Niedersachsen sind es rund 250 Bauwerke.

Wie funktioniert die Nachrechnung in Niedersachsen?

Die Nachrechnung erfolgt in Niedersachsen netzmaschenweise. Unter einer Netzmasche versteht man einen zusammenhängenden Streckenabschnitt einer Verbindung. Eine Netzmasche oder ein Streckenabschnitt ist immer nur so stark wie seine schwächste Brücke. Deswegen wird in Niedersachsen nicht nur diejenige Brücke untersucht, die in der Liste des Bundesverkehrsministeriums auftaucht, sondern es werden auch die Brücken im gleichen Streckenabschnitt untersucht. Konkret sind in Niedersachsen bis 2030 insgesamt rund 750 Bauwerke nachzurechnen.

Was folgt aus der Nachrechnung?

Bei der Nachrechnung wird die Restnutzungsdauer einer Brücke ermittelt, also der Zeitraum, in dem die Brücke noch sicher betrieben werden kann. Am Ende der Restnutzungsdauer wird die alte Brücke abgebrochen und durch eine neue ersetzt (Ersatzneubau). Ziel ist es immer, die damit verbunden Baumaßnahmen bei laufendem Betrieb auf der Brücke zu realisieren. Vollsperrungen werden, so weit es geht, vermieden und damit die Verkehrsbehinderungen minimiert.

Dies ist möglich, weil viele Brücken in Niedersachsen aus Teilbauwerken bestehen; das heißt, dass pro Richtungsfahrbahn ein einzelnes Bauwerk errichtet wurde. Die meisten Autobahnbrücken bestehen eigentlich aus zwei einzelnen Brücken, die direkt nebeneinander stehen. Der Autofahrer nimmt sie als eine einzige Brücke wahr. Doch die Teilbauwerke können separat abgebrochen und neu gebaut werden. Der Verkehr kann also trotz Baustelle an einem Brücken-Teilbauwerk weiter über das andere Teilbauwerk fließen.

Der Bau einer solchen neuen Brücke kann jedoch mehrere Jahre dauern, auch weil hier gegebenenfalls Planfeststellungsverfahren erforderlich sind. Deshalb ist es wichtig, schon frühzeitig die Restnutzungsdauer zu ermitteln und sich darauf einzurichten. Durch verschiedene Maßnahmen kann man die Restnutzungsdauer verlängern. Möglich sind zum Beispiel Restriktionen für Lkw, etwa ein Mindestabstand oder ein Höchstgewicht. Möglich ist auch eine Verstärkung durch äußere, stützende Konstruktionen.

Im Zuge der B 243 überspannt die stählerne Halbbogenkonstruktion des Brückenbauwerks Lau 1 das Odertal im Südharz   Bildrechte: NLStBV

Im Zuge der B 243 überspannt die stählerne Halbbogenkonstruktion des Brückenbauwerks Lau 1 das Odertal im Südharz.

Informationen zum Thema

auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr:

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2015
zuletzt aktualisiert am:
01.08.2023

Ansprechpartner/in:
Timo Stein

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 32 (Brücken und Tunnel)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2542
Fax: (0511) 3034-2099

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