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Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke über die Hamme bei Bahn-km 41,860 auf der Strecke 2 Bremervörde – Osterholz Scharmbeck im Landkreis Osterholz

Planfeststellungsverfahren


Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH, Bahnhofstraße 67, 27404 Zeven hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Mit Einreichung der Planunterlagen hat die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG erachtet die Planfeststellungsbehörde den Entfall der Vorprüfung als zweckmäßig. Für den Ersatzneubau besteht die UVP-Pflicht. Die Entscheidung selbst ist nicht anfechtbar.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Pennigbüttel, Waakhausen und Osterholz-Scharmbeck beansprucht.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke über die Hamme bei Bahn-km 41,860. Das vorhandene Brückenbauwerk stellt eine zweifeldrige Fachwerkbrücke dar. Aufgrund der Lage der Brücke in einem naturschutzfachlich besonders empfindlichen Gebiet muss das Vorhaben im Rahmen von drei, z.T. zeitlich getrennten, Bauphasen realisiert werden. Der Ersatzneubau ist ebenfalls als zweifeldrige Fachwerkbrücke mit flach gegründeten Unterbauten geplant.

Das beabsichtigte Vorhaben setzt sich aus dem Rückbau der vorhandenen Eisenbahnbrücke „Hammebrücke“ und dem Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke zusammen. Die Stand- und Verkehrssicherheit sowie die Dauerhaftigkeit der Brücke sollen wieder hergestellt werden, was insbesondere durch die neuen Unterbauten und die Montage des neuen Bogenfachwerküberbaus erreicht werden kann.

Die Planfeststellungsunterlagen sind in der Zeit vom

05.05.2026 bis einschließlich zum 04.06.2026

auf der Internetseite der Planfestsellungsbehörde (NLStBV)

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 AEG durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde bewirkt.

Zudem sind die Planunterlagen mit dem Beginn der Auslegung für die Dauer des Verfahrens und darüber hinaus auf der Internetseite des UVP-Verbundes einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (USB-Stick).

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann sich mit Beginn der Auslegung bis einschließlich zum 02.07.2026 zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird bis zum 02.07.2026 die Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.



Ein Teil der aktuellen Planunterlagen wird nachfolgend zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Unterlagen (Auszug):

Bahnstrecke (Symbolbild)   Bildrechte: www.pixabay.com

Bahnstrecke (Symbolbild).

Hinweis:

Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.05.2026

Ansprechpartner/in:
Johanna Plesse

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2148
Fax: (0511) 3034-2099

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