Logo NLStBV

Ersatzneubau 380-kV-Leitung Conneforde – Samtgemeinde Sottrum, Planfeststellungsabschnitt 2: Elsfleth_West – Landesgrenze Niedersachsen/Bremen (Ochtumer Sand)

Planfeststellungsverfahren


Die vorliegende Planung umfasst den Planfeststellungsabschnitt 2. Der Abschnitt von Elsfleth_West - Landesgrenze Niedersachsen/Bremen (Ochtumer Sand) ist ein Teil der Maßnahme M535 des Projektes P119 im NEP und Teil des Vorhabens Nr. 56 nach BBPIG. Der Leitungsneubau erfolgt auf einer Länge von ca. 24 km im Landkreis Wesermarsch und umfasst 62 Masten. Im Anschluss an die Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Leitung wird die bestehende 220-kV-Leitung LH-14-201 auf einem Trassenabschnitt von ca. 8 km demontiert.

Der neu zu errichtende Trassenabschnitt verläuft vom Umspannwerk Elsfleth_West in Richtung Südost zwischen den Orten Berne und Hude bis zu der Landesgrenze Niedersachsen/Bremen (Ochtumer Sand) an der Weser. Dabei durchquert er die Stadt Elsfleth und die Gemeinden Berne und Lemwerder und endet an der Landesgrenze Niedersachsen/Bremen (Ochtumer Sand).

Der Rückbau beginnt am Mast 024A in der Stadt Elsfleth und führt südöstlich über die Hunte. Anschließend verläuft der Abschnitt durch die Gemeinde Berne und endet an der Landesgrenze Niedersachsen/Bremen (Juliusplate). Der Rückbau des Mastes 085 ist Gegenstand dieses Antrages. Der Rückbau des Mastes 086 erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Von Mast 004 – 020 der LH-14-201 erfolgt der vollständige Rückbau der Leitung. Auf den Masten 01D-01B (Leitung LH-14-322) wird die bestehende 220-kV-Leitung mitgeführt. Daher erfolgt in diesem Abschnitt nur die Demontage der Seile und kein Rückbau der Maste. Der Mast 024A bleibt ebenfalls bestehen. Auch hier erfolgt nur die Demontage der Beseilung. Somit werden 18 Maste vollständig zurückgebaut und an fünf Masten (024A, 01B, 01C, 01D, 086) die Seile demontiert. Insgesamt werden 62 Masten neu errichtet und 18 Bestandsmasten demontiert.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Altenesch, Bardewisch, Berne, Elsfleth, Moorriem, Neuenhuntorf, Schwei, Großenmeer, Deinstedt, Schwitschen und Hiddingen beansprucht.

Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG abzusehen.

Vom 27.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026

findet die Auslegung des Plans statt. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a EnWG in der bis einschließlich 1. April 2026 gültigen Fassung (im Folgenden: a.F.) i. V. m. § 118 Abs. 54 EnWG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf den jeweiligen Internetseiten der zur Auslegung verpflichteten Gemeinden wird mittels Verlinkung auf die Seite der Planfeststellungsbehörde verwiesen.

Der Plan kann in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

unter dem Titel „380-kV-Leitung Conneforde - Samtgemeinde Sottrum, PFA2, Elsfleth West - Landesgrenze Niedersachsen_Bremen“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (USB-Stick).

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird bis zum 10.07.2026 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.

Weitere Details zum Anhörungsverfahren und Inhalt der Planunterlagen sind den ortsüblichen Bekanntmachungen der Auslegungsgemeinden Berne, Lemwerder, Stadland und Elsfleth zu entnehmen.


Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Unterlagen (Auszug)

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Hinweis:

Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2026

Ansprechpartner/in:
Maike Handt

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2144
Fax: (0511) 3034-2099

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln