Logo NLStBV

B 3: Ortsumgehung Elstorf mit Zubringer zur A 26

Planfeststellungsverfahren


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN / NLStBV
Übersichtskarte

Der regionale Geschäftsbereich (rGB) Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat für das Vorhaben den Antrag auf Planfeststellung gem. § 17 ff FStrG bei der Planfeststellungsbehörde (NLStBV – Dezernat 41) beantragt.

Das Vorhaben umfasst als Gesamtmaßnahme den Neubau der Ortsumgehung (OU) Elstorf (3. Bauabschnitt) sowie den Neubau der Ortsumgehung Ovelgönne/Ketzendorf (2. Bauabschnitt) einschließlich des verkehrsgerechten Umbaus der Rosengartenkreuzung (B 3/K 31/K 52) im Bereich Elstorf-Bachheide (Knotenpunkt 4). Die geplante Gesamtmaßnahme der OU schließt im Bereich des Knotenpunktes B 3/B 73 an den bereits fertiggestellten Bauabschnitt 1 (OU Neu Wulmstorf von B 73 bis A 26) an und endet im Verlauf der vorhandenen B 3 südlich des Knotenpunktes B 3/K 31/ K 52. Weiter ist geplant die Rosengartenkreuzung (B 3/K 31/K 52) im Bereich Elstorf-Bachheide als Folgemaßnahme verkehrsgerecht umzubauen (Knotenpunkt 4). Im Bereich des Knotenpunktes B 3 neu/B 3 alt wird die Neubautrasse durch die bereits vorhandene 110 kV-Hochspannungsfreileitung gekreuzt. Hier ist eine Änderung der Leitungstrasse (Ersatzneubau) der 110 kV-Leitung vorgesehen. Die Baustrecke der Gesamtmaßnahme einschließlich des Umbaus des Knotenpunktes 4 hat eine Gesamtlänge von 6,75 km. Zur Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz liegen innerhalb der Baustrecke 4 Knotenpunkte. Für den Streckenverlauf der B 3n ist entsprechend der Entwurfsklasse EKL 2 der Regelquerschnitt RQ 11,5+ vorgesehen. Außerhalb der Knotenpunkte soll der zweistreifige Querschnitt jeweils abschnittsweise für eine Fahrtrichtung durch einen zusätzlichen Überholfahrstreifen aufgeweitet werden. Zur Querung kreuzender Straßen, Wege und Gewässer sind insgesamt zehn Ingenieurbauwerke (Brücken) geplant. Aus ökologischen Gründen ist im Ketzendorfer Forst eine Grünunterführung vorgesehen und im weiteren Verlauf der Baustrecke sind zwei Faunabrücken für die Vernetzung von Lebensräumen geplant. Für die Erhaltung der Wanderbeziehungen von Amphibien sollen insgesamt 39 Durchlässe neu hergestellt werden. Zudem sind abschnittsweise Irritations- und Kollisionsschutzeinrichtungen auf Bauwerken sowie Wildschutzzäune vorgesehen.

Mit der geplanten Neubaustrecke soll im weiteren Verlauf der B 3n (BA 1) und der B 3 südlich Elstorf-Bachheide eine leistungsfähige Verbindung mit Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen (BAB) A 26 und A 1 (AS Rade) geschaffen werden, die gleichzeitig die Ortsdurchfahrten Ovelgönne/Ketzendorf sowie Elstorf verkehrlich entlasten soll.

Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Stade auf dem Gebiet der Hansestadt Buxtehude in den Ortsteilen Ovelgönne und Ketzendorf sowie im Landkreis Harburg auf dem Gebiet der Gemeinde Neu Wulmstorf in den Ortsteilen Elstorf, Ardestorf und Elstorf-Bachheide. Landschaftsplanerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen befinden sich in den Gemeinden Appel, Moisburg, Horneburg und der Stadt Bremervörde.

Es besteht nach §§ 5, 6 und 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des UVPG.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke im Landkreis Stade in der Hansestadt Buxtehude (Gemarkungen Ketzendorf, Ovelgönne, Immenbeck) und in der Samtgemeinde Horneburg (Gemarkung Horneburg) sowie im Landkreis Harburg in der Gemeinde Neu Wulmstorf (Gemarkungen Elstorf, Neu Wulmstorf, Schwiederstorf) und in der Samtgemeinde Hollenstedt (Gemarkungen Moisburg und Appel) in Anspruch genommen. Landschaftsplanerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen befinden sich in den Gemeinden Appel, Moisburg, Horneburg und der Stadt Bremervörde (Gemarkung Elm).

Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 29.04.2025 bis einschließlich 28.05.2025 elektronisch über die Internetseite der Planfeststellungsbehörde öffentlich ausgelegt. Betroffene konnten bis zum 09.07.2025 Einwendungen gegen den Plan bei der NLStBV erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 40 Stellungnahmen abgegeben, 16 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Schwerpunktthemen betreffen die Variantenauswahl, Verkehrsuntersuchung, Immissionsschutzbelange und Landwirtschaftliche Belange (insbesondere Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung, Flächenbewässerung, Wegenetz, Flurbereinigung) sowie die Gebietsentwässerung in Zusammenhang mit der Straßenentwässerung.

Die im Rahmen der ersten Auslegung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung und Bearbeitung übergeben.

Die Vorhabenträgerin hat die ausgelegten Planunterlagen auf Grundlage aktueller Regelwerke und ergänzend durchgeführter Untersuchungen (Wassertechnische Untersuchung, Faunistische Untersuchungen 2024, Untersuchungen zum Baulärm, Bodenzwischenlagerfläche) sowie vor dem Hintergrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geändert und ergänzt.

Überarbeitet wurde insbesondere der wasserrechtliche Fachbeitrag aufgrund des im Oktober 2024 aktualisierten Merkblattes DWA-A138-1. Die im Jahr 2018/2019 durchgeführten Erfassungen der Biotoptypen sowie Flora und Fauna wurden im Jahr 2024 auf ihre Plausibilität hin geprüft bzw. es wurden tlw. ergänzende Neukartierungen durchgeführt (Unterlage 19.4.5 und 19.4.6). Zur Beurteilung der Betroffenheiten durch Baulärm hat die Vorhabenträgerin ein Baulärmgutachten eingereicht. Die für die Baudurchführung vorgesehene Bodenzwischenlagerfläche (Sandgrube Kohlhof) einschl. deren Zuwegungen wurde in die Unterlagen aufgenommen. Zudem wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen die Planunterlagen teilweise überarbeitet und ergänzt.

Vom 29.05.2026 bis einschließlich 29.06.2026 findet die Auslegung der geänderten und ergänzenden Planunterlagen statt. Der Plan kann im o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

unter dem Titel „Neubau der B 3 OU Elstorf mit Zubringer zur A 26“ eingesehen und heruntergeladen werden. Zudem kann der Plan auch über das zentrale UVP-Verbundportal (§ 20 UVPG) eingesehen werden.

Die Auslegung der geänderten und ergänzenden Unterlagen wird gemäß § 17a Abs. 3 FStrG durch eine Veröffentlichung im Internet bewirkt. Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Planunterlagen im o. g. Zeitraum auch bei der Gemeinde Neu Wulmstorf zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 29.07.2026 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls bis zum 29.07.2026 die Möglichkeit gegeben eine Stellungnahme abzugeben.

Weitere Details zum Anhörungsverfahren und Inhalt der Planunterlagen ist der Bekanntmachung unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview zu entnehmen.



Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Unterlagen (Auszug):

Bundesstraße 3
Projektbeschreibung und Link zum Antragsteller:

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2025
zuletzt aktualisiert am:
22.05.2026

Ansprechpartner/in:
Iris Schütte

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2915
Fax: (0511) 3034-2099

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln