Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

380-kV-Höchstspannungsleitung Stade – Landesbergen, Abschnitt 4: Sottrum – Verden

Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar


Die TenneT TSO GmbH hat die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Stade – Landesbergen, Abschnitt 4: Sottrum – Verden, bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragt.

Das beantragte Bauvorhaben beinhaltet:

  • Die Errichtung und der Betrieb der 380-kV-Leitung Stade – Landesbergen, Abschnitt 4: Sottrum – Verden (LH-10-3038), dem Erdkabel-Teilabschnitt Verden und zwei Kabelübergangsanlagen (KÜA Verden-Nord und KÜA Verden-Süd).
  • Der Teil-Neubau (Verlegung und Durchverbindung) der 380-kV-Bestandsleitung Landesbergen – Sottrum (LH-10-3003) mit dem Neubau von insgesamt 2,9 km Leitung sowie dem Rückbau von ebenfalls insgesamt 2,9 km Bestandsleitung. Mit der Durchverbindung der LH-10-3003 und der 380-kV-Bestandsleitung Sottrum – Dollern (LH-14-3100) geht darüber hinaus der Rückbau von Leiterseilen der LH-14-3100 auf insgesamt 0,2 km am Abzweig zum Umspannwerk Sottrum einher.
  • Die Leitungsmitnahme der 110-kV-Bestandsleitung Sottrum – Dörverden/WK der Avacon Netz GmbH auf dem Gestänge von acht Masten der 380-kV-Leitung (LH-10-3038) und der Neubau von zwei 110-kV-Masten mit einer Länge von insgesamt 3,9 km sowie der Rückbau von insgesamt 3,9 km Bestandsleitung.
  • Der Rückbau von insgesamt 33,8 km und 111 Masten der 220-kV-Bestandsleitung Landesbergen – Sottrum (LH-10-2010).

Die geplante 380-kV-Neubauleitung Sottrum – Verden (LH-10-3038) beginnt am Umspannwerk Sottrum. Die Neubauleitung wendet sich zunächst nach Nordosten und umgeht die Ortslage Hassendorf in einem großen Bogen im Osten.

Im weiteren Verlauf der Leitung in Richtung Süden werden zunächst die Bahnstrecke Wanne-Eickel – Hamburg und diverse Entwässerungsgräben gekreuzt, bevor dann das Naturschutz- und FFH-Gebiet Wümmeniederung gequert wird.

Der weitere Streckenabschnitt umgeht das große Waldgebiet östlich von Hellwege, wendet sich dann nach Südwesten und erreicht schließlich die Parallellage zur vorhandenen 380-kV-Bestandsleitung Landesbergen – Sottrum (LH-10-3003). Dem Trassenraum dieser Bestandsleitung folgt das beantragte Vorhaben bis zur Standortschießanlage der Bundeswehr, dort wendet sich die Leitung nach Süden und orientiert sich stattdessen am Verlauf der vorhandenen 110-kV-Leitung Sottrum – Dörverden/WK.

Die Leitung schwenkt nach Westen und schwenkt nach Kreuzung der L 155 nach Südosten, um die Parallellage Richtung Süden wieder aufzunehmen. Um in diesem Abschnitt nicht auch noch die vorhandene 380-kV-Bestandsleitung Landesbergen – Sottrum (LH-10-3003) kreuzen zu müssen, wird die LH-10-3003 nach Westen verlegt. In diesem Streckenabschnitt wird ein Teil der vorhandenen 380-kV-Leitung Landesbergen – Sottrum (LH-10-3003) nach Westen verlegt und ein Teil der 110-kV-Leitung Sottrum – Dörverden/WK auf den Neubaumasten der 380-kV-Neubauleitung (LH-10-3038) mitgenommen, unter gleichzeitigem Rückbau der Bestandsleitungen.

Nördlich der Allerniederung beginnt der Erdkabelabschnitt mit der Kabelübergangsanlage (KÜA) Verden-Nord. Das Erdkabel unterquert die K 27 und die Aller in geschlossener Bauweise in südliche Richtung. In den übrigen Bereichen wird das Erdkabel in offener Bauweise verlegt. Es wird östlich an Klein Hutbergen vorbeigeführt. Der Erdkabelabschnitt endet mit der KÜA Verden-Süd westlich Hinter Hönisch. Hier beginnt die Weiterführung als Freileitung mit der Errichtung des Neubaumastes Nr. 2066, der zugleich der letzte Neubaumast des Abschnitts ist. Der Planfeststellungsabschnitt 4 endet mit dem Anbringen der Leiterseile am Mast Nr. 2100, der bereits Bestandteil des 5. Planfeststellungsabschnittes ist.

Der Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung Landesbergen – Sottrum (LH-10-2010) findet größtenteils in einem anderen Trassenraum als der oben beschriebene Neubau der LH-10-3038 statt. Die Bestandsleitung wird vom Umspannwerk Sottrum bis zur Ortslage Wechold zurückgebaut.

Vom 12. September 2022 bis einschließlich 11. Oktober 2022 erfolgte die Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen konnten auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen und heruntergeladen werden.

Darüber hinaus lagen die Unterlagen in dieser Zeit auch im Papierformat nach § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in den folgenden Kommunen aus: Flecken Langwedel und Ottersberg, Gemeinde Dörverden, Samtgemeinden Bothel, Fintel, Grafschaft Hoya, Sottrum, Steimbke, Thedinghausen und Zeven, Städte Verden (Aller) und Visselhövede.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen und dort über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Im Anhörungsverfahren sind 40 Stellungnahmen und 80 Einwendungen eingegangen. Darüber hinaus haben sich der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Rotenburg e.V. und das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen (LabüN) geäußert. Neben Eigentumsbetroffenheiten fordert die überwiegende Anzahl der Einwendungen ein Erdkabel, insbesondere in der Gemeinde Hassendorf. Auch die Querung der Wümmeniederung mit einer Freileitung wird kritisch gesehen. Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.

Vom 12.09.2023 bis 13.09.2023 fand in der Niedersachsenhalle Verden der Erörterungstermin statt.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 29.12.2023.

Vom 06.02.2024 bis einschließlich 19.02.2024 kann der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt gem. §43a Abs. 1 EnWG nach Ablauf der zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der oben genannten Internetseite der NLStBV gegenüber den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, als bekanntgegeben.

Der Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 20.03.2024 bestandskräftig (unanfechtbar).

Der Planfeststellungsbeschluss kann hier und außerdem auch mit dem festgestellten Plan (ungesiegelt) auf dem zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden.



Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Planunterlagen (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Hinweis:

Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
22.03.2024

Ansprechpartner/in:
Andreas Langner

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2909
Fax: (0511) 3034-2099

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln