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Fluglärmschutzbeauftragte/-r für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat im Rahmen ihrer Aufgaben als Genehmigungsbehörde gemäß § 29 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz eine fluglärmschutzbeauftragte Person für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg bestellt.

Aufgaben des/der Fluglärmschutzbeauftragten:

  • Bearbeitung der mit dem Flugbetrieb zusammenhängenden allgemeinen Fluglärmbeschwerden und sonstigen allgemeinen Anfragen zum Thema "Fluglärm";
  • Weiterleitung von konkreten Fluglärmbeschwerden und sonstigen Anfragen an die Flugsicherungsorganisationen (FSO), sofern der Zuständigkeitsbereich der FSO betroffen ist (z. B. Abweichungen von der festgelegten Streckenführung);
  • Kontrolle der örtlichen Flugbetriebsbeschränkungen;
  • Maßnahmen bei festgestellten Verstößen gegen Lärmschutzvorschriften durch die Übermittlung von Verstoßmeldungen bei Nichteinhaltung von Lärmschutzvorschriften an die zuständigen Behörden, sowie Ermittlungen im Rahmen von Bußgeld- oder Strafverfahren, soweit ein entsprechendes Ersuchen auf Amtshilfe von der zuständigen Ordnungswidrigkeitsbehörde oder von der Staatsanwaltschaft vorliegt,
  • Mitwirkung bei der Erörterung von Möglichkeiten zur Minderung des Fluglärms zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und den zuständigen Mitarbeitenden des Flughafens, der Flugsicherungsorganisation und der Luftfahrtunternehmen,
  • fachliche Beratung sowie Teilnahme an Sitzungen der Fluglärmschutzkommission,
  • Mitwirkung bei der Konzeption von Verfahren zur Bekämpfung des Fluglärms, insbesondere hinsichtlich der lärmoptimalen Festlegung der An- und Abflugrouten, der Anwendung lärmmindernder Start- und Landeverfahren sowie der Festlegung örtlicher Flugbetriebsbeschränkungen,
  • Erstellung von Jahresberichten über die fluglärmrelevanten Entwicklungen am jeweiligen Flughafen. Der Fluglärmschutzbeauftragte veröffentlicht in seinen Jahresberichten u. a. jeweils eine Jahresstatistik über Fluglärmbeschwerden.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben unterliegt die fluglärmschutzbeauftragte Person den fachlichen Weisungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Jahresberichte des Fluglärmschutzbeauftragten des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg

Hier werden die Jahresberichte der fluglärmschutzbeauftragten Person veröffentlicht.



Kontakt

Fluglärmschutzbeauftragter für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ist

Ulrich Haufe
Hackelkamp 10
38110 Braunschweig
Telefon (05307) 4637

Sprechzeiten des Lärmschutzbeauftragten unter oben genannter Telefonnummer sind:
montags und mittwochs von 20:00 bis 22:00 Uhr.

Gerne können Sie außerhalb der Sprechzeiten auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Ein Rückruf erfolgt so bald wie möglich.

Für Fluglärmbeschwerden steht Ihnen das nachstehende Formular zur Verfügung. Dazu füllen Sie bitte die Felder vollständig aus und geben auch Ihre E-Mail-Adresse für Rückfragen an. Über die Funktion "Absenden" erreicht das ausgefüllte Formular direkt den Fluglärmschutzbeauftragten des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg.

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Flugzeug (Symbolbild) Bildrechte: www.pixabay.com

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Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2026
zuletzt aktualisiert am:
03.07.2026

Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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