Über 140 Bürgerinnen und Bürger nahmen an Infotermin zum Um- und Ausbau der Ortsdurchfahrt Schweringen (L 351) teil
Baustart unter Vollsperrung ab Montag, 4. Mai
Über 140 interessierte Bürgerinnen und Bürger informierten sich am Donnerstagabend, 23. April, im Rahmen eines Infotermins über den demnächst beginnenden Um- und Ausbau der Ortsdurchfahrt (OD) Schweringen (Landkreis Nienburg) im Zuge der Landesstraße 351. Dazu hatten die Gemeinde, vertreten durch die Ortsbürgermeisterin Elisabeth Kurowski, und der Geschäftsbereich Nienburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Zusammenarbeit mit der bauausführenden Firma eingeladen-
Alexander Tüllmann von der NLStBV, der die Projektleitung für die Maßnahme innehat, veranschaulichte im Rahmen einer Präsentation die im Zuge der OD geplanten Arbeiten. Beginnen werden diese am Montag, 4. Mai. Ab dann werden neben einer Fahrbahnerneuerung außerdem die Bushaltestellen sowie die Ampelanlagen im Ort umgestaltet, die Gehweganlagen neu gebaut und die Schmutz- und Regenwasserkanäle saniert. Neu hinzu kommen markierte Sperrflächen jeweils am Ortseingang und -ausgang zum Entschleunigen des Durchfahrtverkehrs sowie neue Fahrradüberquerungen.
Umgesetzt werden die Arbeiten in drei Bauabschnitten. Der erste liegt zwischen der Kreuzung „Twachte“ und der Kreuzung Birkenweg und misst etwa 340 Meter Länge. Später wird der erste Abschnitt um den Zweiten verlängert, der sich von der Kreuzung Birkenweg bis zum Ortsausgang erstreckt. Nach Fertigstellung und Freigabe dieser wandern die Arbeiten schlussendlich in den dritten und letzten Bauabschnitt. Dieser liegt zwischen der Kreuzung „Twachte“ und dem nördlichen Ortseingang. Dieser Ablauf stellt sicher, dass wichtige Wegebeziehungen, insbesondere aber die Kreuzungspunkte innerhalb der Ortsdurchfahrt, möglichst lange für Anlieger und den landwirtschaftlichen Verkehr, nutzbar bleiben.
Während der Umsetzung der Maßnahme unter Vollsperrung wird der überörtliche Verkehr über eine beschilderte Umleitungsstrecke geführt. Diese beginnt für die aus Norden kommenden Verkehrsteilnehmer in Bücken. Von dort führt sie über die Kreisstraße 148 nach Wietzen auf die K 34, die zurück auf die L 351 kurz vor Mehlbergen leitet. Der aus Süden kommende Verkehr folgt der Umleitung in die entgegengesetzte Richtung (siehe Umleitungskarte).
Für den Busverkehr wird eine separate Umleitung und Ersatzbushaltestellen eingerichtet. Nähere Infos dazu gibt es auf der Webseite der VGH.
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zum Ende des Jahres andauern. In dieser Zeit bittet die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Nienburg alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis und erhöhte Aufmerksamkeit.
Nach der einleitenden Präsentation durch die Projektleitung waren die Anwesenden eingeladen an drei Tischgruppen mit ausgelegtem Kartenmaterial direkt mit den Vertretern ins Gespräch zu kommen, ihre Fragen zu stellen und wichtige Anregungen oder Hinweise zu geben. Dabei waren unter anderem Themen wie das Sicherstellen der Mülabholung sowie die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke an der OD im Gespräch. Bei beidem konnten die Behörde und die ausführende Firma Entwarnung geben – ersteres ist geregelt und eine fußläufige Erreichbarkeit sichergestellt.
Am Ende des Abends zogen alle Veranstalter ein insgesamt sehr positives Resümee – insbesondere vor dem Hintergrund, wie zahlreich die Bürgerinnen und Bürger den Infotermin wahrgenommen und das Angebot des Austauschs in Anspruch genommen haben. „Wir freuen uns sehr, dass die Bürgerinnern und Bürger die Möglichkeit nutzen mit uns ins Gespräch zu kommen und wichtige Hinweise zu geben“, so Britta Lux, Geschäftsbereichsleiterin der NLStBV in Nienburg.
Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis zur Vollsperrung / zu den Umleitungsverkehren:
Diese Maßnahme muss unter einer Vollsperrung durchgeführt werden, um den derzeit geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden. Diese sehen vor, dass festgelegte Mindestbreiten und -abstände im Verkehrsraum eingehalten werden, sodass die Arbeiten sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeitenden sicher durchgeführt werden können. Unter einer eventuellen halbseitigen Sperrung wären die Abstände zum Verkehr aufgrund zu schmaler Fahrbahnbreiten zu gering. Die Vollsperrung der Straße bietet jedoch den Vorteil, dass die Arbeiten zügiger durchgeführt werden können und somit eine schnellere Fertigstellung der Baumaßnahme möglich ist.
Die dann eingerichteten Umleitungsstrecken werden im Rahmen der Bauvorbereitung mit sämtlichen betroffenen Behörden abgestimmt. Dazu gehören unter anderem die Polizei, die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Verkehrsbehörden.
Die NLStBV beschildert grundsätzlich nur Umleitungsstrecken für die überörtlichen Verkehre. Dafür kommen nur klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) infrage, um die prognostizierten Verkehrsmengen der gesperrten Strecke aufzunehmen. Für die Leitung innerörtlicher Verkehre ist ausschließlich die jeweilige Stadt / Gemeinde zuständig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.04.2026
Ansprechpartner/in:
Lisa Hustedt
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Nienburg
Öffentlichkeitsarbeit
Bismarckstraße 39
31582 Nienburg
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Fax: (05021) 606-200

