L 843: Fahrbahnerneuerung zwischen Lüsche und Harme
Vollsperrung der Essener Straße ab dem 8. Juni
Das wird sowohl die Autofahrer als auch die Radfahrer freuen: Ab Montag, 8. Juni, erhalten die Fahrbahn und Teile des Radweges der Essener Straße (Landesstraße 843) zwischen Lüsche und Harme in der Gemeinde Bakum (Landkreis Vechta) eine neue Asphaltdecke.
Die Fahrbahn- und Radwegsanierung beginnt westlich von Lüsche und endet kurz vor der Autobahnauffahrt in Harme. Insgesamt führt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Fahrbahnerneuerung der Landesstraße 843 in der Gemeinde Bakum auf einer Länge von rund 7 km durch.
Die Baustrecke wird dabei in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Die ersten beiden Bauabschnitte beginnen in Lüsche und enden in Hausstette vor dem Knotenpunkt L 843 / K 260.
Die Bauarbeiten müssen aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten und der Arbeitsschutzbestimmungen unter Vollsperrung ausgeführt werden. Die Vollsperrung erfolgt aber abschnittsweise. Die Bauarbeiten für die beiden ersten Bauabschnitte dauern voraussichtlich bis Ende Juli an. Witterungsbedingte Verzögerungen sind nicht auszuschließen.
Eine Umleitungsstrecke wird für beide Fahrtrichtungen ab Lüsche über die Essener Straße (L 843) bis nach Addrup und über die Dinklager Straße / Lager Straße (K 280) bis zum Knotenpunkt mit der Quakenbrücker Straße (L 845) ausgeschildert. Von dort führt die Umleitung zum Kreisverkehr in Höne (Dinklage) und über die Carumer Straße / Hausstetter Straße (K 260) zurück auf die Essener Straße (L 843). Radfahrer können eine Umleitung über das Gemeindestraßennetz nutzen.
Die letzten beiden Bauabschnitte können erst im Herbst nach Fertigstellung der Autobahn-Brücke (L 842) erfolgen. Weitere Details hierzu folgen rechtzeitig in einer weiteren Pressemitteilung.
Der Geschäftsbereich Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet um Aufmerksamkeit im Baustellenbereich und auf den Umleitungsstrecken und dankt allen Verkehrsteilnehmern und Anliegern für ihr Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Beeinträchtigungen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.06.2026
Ansprechpartner/in:
Christine Wehlage
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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