B 6: Asphaltierungsarbeiten und Anpassung der Verkehrsführung zwischen Eilvese und Neustadt a. Rbge.
Zeitweise Vollsperrung am nächsten Wochenende
Im Zeitraum von Freitagabend, 5. Juni, 19 Uhr, bis Sonntagmorgen, 7. Juni, 9 Uhr, wird die Richtungsfahrbahn Hannover im Zuge der B 6 bei Neustadt a. Rbge. (Region Hannover) voll gesperrt.
Die Richtungsfahrbahn Nienburg wird von Freitagabend, 5. Juni, 19 Uhr, bis Samstagmorgen, 6. Juni, 6 Uhr, voll gesperrt.
In diesen Zeiträumen finden Asphaltierungsarbeiten der Mittelstreifenüberfahrt und der Straßenverbreiterung der B 6 sowie eine Anpassung der Verkehrsführung statt.
Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, mit.
Für diese Arbeiten muss die Bundesstraße 6 auf der Richtungsfahrbahn Hannover für eineinhalb Tage und auf der Richtungsfahrbahn Nienburg für eine Nacht voll gesperrt werden.
Eine für die Vollsperrung eingerichtete Umleitung (U 2) führt die Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Norden kommen, über die Anschlussstelle Eilvese Richtung Himmelreich und dann über die K 313 Richtung Empede. Von da aus geht es weiter über die L 191 Richtung Neustadt bis zur Anschlussstelle Leinstraße, wo es wieder auf die B 6 geht. Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Süden kommen, folgen der Umleitung (U 1) in die entgegengesetzte Richtung.
Die Vorfahrtsregelung auf der L 192 (Am Hüttenkrug) wird für die Vollsperrung geändert, so dass die Umleitungsverkehre (U 1 und U 2) an der Kreuzung Eilveser Hauptstraße/Am Hüttenkrug Vorfahrt vor dem Geradeausverkehr auf der L 192 (Am Hüttenkrug) haben.
Die NLStBV dankt für das Verständnis und bittet um erhöhte Aufmerksamkeit sowie Rücksichtnahme auf den Umleitungsstrecken.
Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis zur Vollsperrung / zu den Umleitungsverkehren:
Diese Maßnahme muss unter einer Vollsperrung durchgeführt werden, um den derzeit geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden. Diese sehen vor, dass festgelegte Mindestbreiten und -abstände im Verkehrsraum eingehalten werden, sodass die Arbeiten sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeitenden sicher durchgeführt werden können. Unter einer eventuellen halbseitigen Sperrung wären die Abstände zum Verkehr aufgrund zu schmaler Fahrbahnbreiten zu gering. Die Vollsperrung der Straße bietet den Vorteil, dass die Arbeiten zügiger durchgeführt werden können, und somit eine schnellere Fertigstellung der Baumaßnahme möglich ist.
Die dann eingerichteten Umleitungsstrecken werden im Rahmen der Bauvorbereitung mit sämtlichen betroffenen Behörden abgestimmt. Dazu gehören unter anderem die Polizei, die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Verkehrsbehörden.
Die NLStBV beschildert grundsätzlich nur Umleitungsstrecken für die überörtlichen Verkehre. Dafür kommen nur klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) infrage, um die prognostizierten Verkehrsmengen der gesperrten Strecke aufzunehmen. Für die Leitung innerörtlicher Verkehre ist ausschließlich die jeweilige Stadt / Gemeinde zuständig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.06.2026
Ansprechpartner/in:
Lisa Hustedt
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Nienburg
Öffentlichkeitsarbeit
Bismarckstraße 39
31582 Nienburg
Tel: (05021) 606-222
Fax: (05021) 606-200
