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Varianten West 2/ West 3

Planung der Küstenautobahn A 20


Kartengrundlage: www.lgn.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen (www.lgn.niedersachsen.de)
Die linienbestimmte Trasse der A 20 im Bereich der Jadermarsch (rot) mit der schwarz markierten, abweichenden Vorzugsvariante der Raumordnung (Variante West 2).

Das Raumordnungsverfahren wurde am 29. Januar 2009 mit der so genannten Landesplanerischen Feststellung für die Variante West 2 abgeschlossen. Der Antrag auf Linienbestimmung wurde im April 2009 mit der Vorzugsvariante West 2 gestellt.

Im Antrag auf Linienbestimmung wurde die Vorzugstrasse entsprechend der Maßgabe aus dem Raumordnungsverfahren rund 300 m weiter von dem Vogelschutzgebiet „Marschen am Jadebusen“ abgerückt. Nach damaligem Kenntnisstand hätte diese Linienführung zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes geführt.

Nach dem Antrag auf Linienbestimmung wurde von den anerkannten Naturschutzverbänden ein Gutachten zur naturschutzfachlichen Wertigkeit der südlichen Jadermarsch und angrenzender Gebiete sowie ein Gutachten von Rechtsanwalt Kremer zum rechtlichen Status des Gebietes vorgelegt. Die Aussagen wurden durch eigene Gutachter der Straßenbauverwaltung geprüft.

Die Teilvariante „West 2" führt nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums zu einer Beeinträchtigung sowie artenschutzrechtlichen Betroffenheiten des Vogelschutzgebietes „Marschen am Jadebusen" und der südlich angrenzenden Jadermarsch. Das Bundesverkehrsministerium kam in der Linienbestimmung somit zu dem Ergebnis, dass die Variante „West 3" eine zumutbare Alternative im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ist und deshalb der Bestimmung der Linie der A 20 zugrunde zu legen ist.

Im Rahmen von Gesprächen zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, den Landkreisen Ammerland, Wesermarsch und Friesland, den Gemeinden Wiefelstede, Rastede, Jade und Varel sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine ergänzende und unabhängige Begutachtung der Trassenvarianten West 2 und West 3 vereinbart worden.

Mit diesem Gutachten wurde der im Januar 2011 eingeschlagene Weg des Ministeriums zu einer unabhängigen und transparenten Prüfung der vorhandenen Erkenntnisse und ggf. zu erhebender neuer Daten fortgeführt. Als Gutachter wurde in gemeinsamer Abstimmung mit den Landkreisen und Gemeinden Prof. Dr. Bernhard Stüer (Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Honorarprofessor an der Universität Osnabrück) beauftragt. Dieser hat zunächst in Vor-Ort-Terminen mit den Landkreisen und Gemeinden die dort bestehenden Fragen und Bedenken zur linienbestimmten Trasse West 3 aufgenommen und die vorhandenen Unterlagen bezüglich ihrer Vollständigkeit und rechtlichen Relevanz geprüft.

Das Gutachten wurde am 13. Juli 2011 in Varel durch Prof. Dr. Bernhard Stüer vorgestellt. Zu der Vorstellung des Gutachtens sind die Vertreter der betroffenen Kommunen, der seinerzeitige niedersächsische Verkehrsminister Jörg Bode sowie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann in Varel erschienen.

Das Gutachten bestätigt die in der Linienbestimmungsentscheidung des Bundesverkehrsministeriums festgelegte Trasse West 3 südlich von Jaderberg. Die vorgetragenen Belange der Kommunen wurden in dem Gutachten zwar als gewichtig berücksichtigt; bezogen auf die gegebenen naturschutzfachlich und -rechtlich bedeutsamen Sachverhalte konnten sie aber nicht das notwendige Gewicht erzielen, um Zweifel an der festgestellten naturschutzrechtlichen Unverträglichkeit der Variante West 2 in rechtssicherer Weise auszuräumen.

Die Beteiligten waren sich einig, dass die kommunalen Belange in den nachfolgenden Planfeststellungsverfahren in modifizierter Form erneut vorgetragen werden, um sie dann bei der Variante West 3 bestmöglich berücksichtigen zu können.

Das Gutachten steht rechts zum Herunterladen bereit.

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