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A 20/ A 26: Planung des Autobahnkreuzes Kehdingen

Autobahn GmbH künftig für Autobahnen in Niedersachsen zuständig

Ab dem 1. Januar 2021 übernimmt die Autobahn GmbH des Bundes sämtliche Aufgaben – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – für die rund 1.400 Autobahnkilometer in Niedersachsen von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die bislang hier als sogenannte Auftragsverwaltung für den Bund tätig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Das geplante Autobahnkreuz Kehdingen (A 20/ A 26) bei Drochtersen: Übersichtskarte (Download als detalliertes PDF rechts).

Die Verknüpfung der geplanten Küstenautobahn A 20 mit der geplanten A 26 bei Drochtersen (Landkreis Stade) soll in Form eines vierarmigen Kleeblattes als Autobahnkreuz erfolgen. Das Autobahnkreuz weist im nordwestlichen Ast eine Anschlussstelle (Arbeitsbezeichnung „AS Drochtersen") mit Zubringern zur Kreisstraße 27 und zur Landesstraße 111 auf. Der Planungsabschnitt trägt die Bezeichnung „A 20, Kreuz Kehdingen".

Das für die planungsrechtliche Absicherung notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 24. August 2017 eingeleitet.

Der als A 26 geplante Teil beginnt westlich des Kreuzes Kehdingen, wird über die A 20 und die K 28 (Ritschermoorstraße) sowie über das Gauensieker und Ritscher Schleusenfleth überführt und endet östlich am Planfeststellungsabschnitt 5a der A 26. Die Länge des Planungsabschnittes beträgt rund 2.200 m.

Die A 20 quert von Norden kommend die Elbe durch einen Tunnel, dessen Portal in Niedersachsen unmittelbar südlich der Ortslage Drochtersen liegt. Für diesen Elbe querenden Abschnitt der A 20 bis zum Landernweg (Wirtschaftsweg ca. 3 km südlich der Landesstrasse 111) liegt der Planfeststellungsbeschluss seit 2015 vor.

Die beiden Zubringer münden im Zuge von Kreisverkehrsplätzen in die vorhandenen Straßen. Der Zubringer zur K 27 orientiert sich weitestgehend am Landernweg, der Zubringer zur L 111 schmiegt sich überwiegend der Trassierung der A 26 und der A 20 im Elbquerungsabschnitt an.

Es ist vorgesehen, den Zubringer zur L 111 als Landesstraße und den Zubringer zur K 27 als Bundesstraße zu widmen. Das Umstufungskonzept sieht zudem eine Aufstufung des weiteren Verlaufs im Streckenabschnittes K 27/ K 12 zur B 495 als Bundesstraße vor. Diese Aufstufung stellt einen temporären Zwischenzustand dar, da im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 eine neue Straßenverbindung zwischen der geplanten Ortsumgehung Cadenberge und dem Autobahnkreuz bei Drochtersen in Betracht gezogen wird. Diese neue Straßenverbindung ist als Bundesstraße vorgesehen und stellt eine Alternative zur B 73 zwischen Cadenberge und Himmelpforten dar. Mit Projektrealisierung dieser neu im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthaltenen Straßenverbindung erfolgt die spätere Abstufung des Streckenabschnittes K 27/ K 12.

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