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Planung der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg

Newsletter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 20.04.2017



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert Sie mit diesem Newsletter aktuell zum Fortgang der Planung der Bundesautobahn 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg. Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns unter poststelle-wf@nlstbv.niedersachsen.de.

Bitte antworten Sie nicht an die Absenderadresse dieser E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
www.strassenbau.niedersachsen.de



A 39: Aktualisierung der Planungen im Abschnitt zwischen Wolfsburg (B 188) und Ehra (L 289)


Im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahrens für den 7. Abschnitt der geplanten Autobahn 39 zwischen Wolfsburg (B 188) und Ehra (L 289) haben sich in einigen Bereichen Aktualisierungen ergeben.

Die Planänderung umfasst u. a.

  • die Aktualisierung von Verkehrs- und Lärmuntersuchungen, Lärmschutzanlagen und des Landschaftspflegerischen Begleitplanes im Hinblick auf die Verkehrsprognose 2030,
  • die Erstellung eines gewässerschutzrechtlichen Fachbeitrags nach den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie,
  • die Ergänzung der Verkehrs- und Lärmuntersuchungen im Hinblick auf einzelne bisher nicht berücksichtigte Straßenzüge und Grundstücke,
  • die Herausnahme des Rückbaus der L 289 und der B 248 bei Ehra aus der Planfeststellung wegen fehlender Zuständigkeit,
  • die Ergänzung der Unterlagen durch verschiedene Gutachten.

Des Weiteren umfasst die vorliegende Planung geringfügige Änderungen der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen. Änderungen an der Trassenführung gibt es nicht.

Die geänderten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 3. Mai bis einschließlich 2. Juni 2017 in den Städten Braunschweig und Wolfsburg, den Samtgemeinden Boldecker Land, Brome, Wesendorf und Grasleben und den Gemeinden Cremlingen und Sassenburg zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Sie können während dieser Zeit außerdem online unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Schriftliche Einwendungen, die sich ausschließlich gegen die Ergänzungen und Aktualisierungen richten dürfen, sind bis einschließlich 16. Juni 2017 möglich. Für die übrigen Planunterlagen ist die Einwendungsfrist bereits abgelaufen.

Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Autobahn 39 zwischen Wolfsburg und Ehra war am 9. Oktober 2014 eingeleitet worden. Antragsteller ist der Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Gegen die Planung waren bislang rund 2.000 Einwendungen eingegangen.



Informationen zum gesamten Bauprojekt erhalten Sie hier.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2017

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Wolfenbüttel
Sophienstraße 5
38304 Wolfenbüttel
Tel: (05331) 8587-0
Fax: (05331) 8587-299

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