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Südumgehung Hameln im Zuge der Bundesstraße 1

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: NLStBV / LGLN
Der geplante Verlauf der Südumgehung in der Komplettansicht (Download als PDF rechts).
Von links: Die Planer Hendrik Beverungen und Andreas Kuklinski bei einem Ortstermin   Bildrechte: NLStBV
Von links: Die Planer Hendrik Beverungen und Andreas Kuklinski bei einem Ortstermin.

Die Südumgehung Hameln ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 (und im Bedarfsplan von 2016) im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Der regionale Geschäftsbereich Hameln der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erarbeitet zurzeit den Feststellungsentwurf. Die Beantragung zur Einleitung des 3. Planänderungsverfahrens ist für Anfang 2025 vorgesehen.


Ausgangslage

Die Stadt Hameln ist Schnittpunkt der Bundesstraßen 1, 83 und 217. Ferner haben die Landesstraßen 424 und 433 ihren Anfangs- bzw. Endpunkt in Hameln. Die Kreisstraßen 1, 12, 13 und 60 verbinden die umliegenden Dörfer mit der Stadt Hameln. Die Hauptverkehrsstraßen (B 1, B 83, B 217, L 424 und L 433) laufen sternförmig auf die Innenstadt zu und treffen dort auf den Innenstadtring.

Die B 1 ist von überregionaler Bedeutung. Sie verbindet Hildesheim, die A 7 und den Nordharz mit dem Mittelzentrum Hameln, mit Bad Pyrmont und Teilen Ostwestfalens. Die B 217 verbindet die Landeshauptstadt Hannover mit Hameln. Der Weserraum zwischen Hessisch Oldendorf und Holzminden wird über die B 83 und folgend über die A 2 mit dem überregionalen Verkehr verbunden.

Die drei Bundesstraßen sind nicht nur für den Wirtschafts- und Berufsverkehr von großer Bedeutung, sondern sind ebenso touristisch stark frequentiert.

Die Stadt Hameln wird zusätzlich, neben dem Durchgangsverkehr, durch überregionalen Quell- und Zielverkehr und dem sogenannten Binnenverkehr belastet. Die am stärksten befahrenen innerörtlichen Abschnitte sind der Altstadtring mit den beiden Weserbrücken (B 1, B 83), die Deisterstraße (B 1) und die Pyrmonter Straße (B 83). Die Verkehrsmengenanalyse mit Zählungen aus dem Jahr 2020 ergab für die Pyrmonter Straße eine Verkehrsbelastung von 42.800 Kfz/24 h, für den Altstadtring bis zu 27.900 Kfz/24 h und für die Deisterstraße 21.000 Kfz/24 h.

Das sehr hohe Verkehrsaufkommen führt nach wie vor zu Überlastungen an den Knotenpunkten, vor allem bei nur einem Fahrstreifen pro Richtung. Durch die verkehrlichen Einschränkungen im innerstädtischen Bereich weichen viele Ortskundige auf benachbarte Wohnstraßen aus, sodass Anwohner Belastungen durch Lärm und Abgasen ausgesetzt sind. Weiterhin werden dort die sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fuß- und Radverkehr) beeinträchtigt und gefährdet.


Planerische Beschreibung und geplante Streckencharakteristik

Die Südumgehung Hameln beginnt im Westen der Stadt an der Kreuzung Fort Luise, im Zuge der B 1/B 83. Nach der vierstreifigen Querung der Weser verläuft die Trasse in Hochlage weiter zweistreifig über dem Weservorland und dann nördlich der Werftstraße. Östlich der Kuhlmannstraße, auf Höhe des Südbades, wird sie auf das vorige Niveau der Fluthamelstraße abgesenkt und überquert dann den Hastenbecker Weg. Weiter verläuft die Südumgehung zwischen Rohrsen und Afferde und dann entlang des Südhanges des Düth-Ausläufers. Östlich von Afferde verzweigt sie sich dann in Richtung Hannover und Richtung Hildesheim.

Die Trasse gliedert sich somit in einen innerörtlichen Bereich (vom Baubeginn bis zum Hastenbecker Weg) und in einen außerörtlichen Abschnitt (vom Hastenbecker Weg bis zum Bauende).

Die geplanten Geschwindigkeiten liegen zwischen 50 km/h auf der Fluthamelstraße und 100 km/h im letzten Abschnitt Richtung Hannover. Die Entscheidung über die dann tatsächlich angeordneten Geschwindigkeiten liegt bei der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont.

Die Trasse ist rund 7,35 km lang. Der Ausbau erfolgt mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung. Es gibt zehn Knotenpunkte, davon sieben im Bereich der Haupttrasse. Alle Kreuzungen werden mit einer Ampel signalisiert. Damit werden wichtige innerstädtische Verbindungen gesichert, wie zum Beispiel die Kuhlmannstraße, die Müllverbrennungsanlage, die Stüvestraße und der Hastenbecker Weg. Es werden 17 Bauwerke/Brücken verschiedenen Umfangs erforderlich sowie vier Regenrückhaltebecken zur fach- und umweltgerechten Ableitung des anfallenden Straßenoberflächenwassers.

Die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung zeigt eindeutig, dass ein Bedarf für die Südumgehung besteht. Die Umgehungsstraße hat positive Auswirkungen auf die Innenstadt und führt dabei zu deutlichen Entlastungen.

Wird für den Bereich der Deisterstraße ein Rückgang von 4.500 Kfz/24 h berechnet, so liegt die Entlastung beim Innenstadtring und der Pyrmonter Straße bei 10.100 bis 12.500 Kfz/24 h.

Der Nutzen der Südumgehung zeigt sich auch bei der Ortsdurchfahrt Afferde. Hier wird im Jahr 2035 mit einem Rückgang von 12.300 Kfz/24 h gerechnet.

Die Datengrundlage für die Verkehrsuntersuchung stammt aus dem Jahr 2020; die Prognose wurde für das Jahr 2035 berechnet.


Kurze Historie und aktueller Stand der Planung

Mit dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.08.2015 wurde der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Hannover für den Bau der Südumgehung Hameln im Zuge der B 1 aus dem Jahr 2012 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das Gerichtsurteil führte allerdings nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern sieht lediglich eine Mängelbehebung vor, bei der die Einwände entsprechend eingebracht und mit den bereits planfestgestellten Abschnitten zusammengeführt werden. In diesen bereits planfestgestellten Abschnitten konnte auch mittlerweile eine beachtliche Anzahl an einvernehmlichen Grunderwerbstransaktionen abgewickelt werden.

Wesentliche Anpassungen der Planung sind:

  • Die Umplanung der Linienführung zur erforderlichen Gebietsabgrenzung des Gewässerkörpers der Fluthamel (FFH-Gebiet). Die neue Trasse verläuft in diesem Abschnitt in Hochlage nördlich der Werftstraße.
  • Ergänzung eines Radweges an der B 1 vom Knotenpunkt Fort Luise bis zur Kuhlmannstraße. Der einseitige Zweirichtungsradweg wird an der Südseite der Weservorlandquerung und der Hochlage im Bereich der Werftstraße vorgesehen.
  • Minimale Anpassung einiger Knotenpunkte aufgrund des aktualisierten Verkehrsgutachtens.
  • Überarbeitung der wassertechnischen Untersuchung aufgrund fortgeschriebener Richtlinien. Dies betrifft insbesondere die Regenrückhaltebecken.
  • Anpassung der umweltfachlichen Unterlagen.
  • Anpassung der Schalltechnik.
  • Anpassung des Luftschadstoffgutachtens.
  • Ergänzung der Planung um Unterhaltungswege und Baustraßen.
  • Anpassung der Grunderwerbsverhältnisse.

Die Überarbeitungen sind, neben dem Gerichtsurteil, vor allem der Verfahrensdauer der Planung geschuldet. So musste zum Beispiel wiederkehrend eine aktualisierte Datenbasis zugrunde gelegt werden, die verschiedene Untersuchungen, fortgeschriebene Richtlinien und neue Vorgaben des Bundes umfasste.

Aufgrund des aktuellen Planungsstandes wird davon ausgegangen, dass das dritte Planfeststellungsänderungsverfahren im Jahr 2025 eingeleitet werden kann.

Bundesstraße 1

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
16.11.2023

Ansprechpartner/in:
Markus Brockmann

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hameln
Geschäftsbereichsleiter
Roseplatz 5
31787 Hameln
Tel: (05151) 607-178
Fax: (05151) 607-499

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