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Ortsumgehung Coppenbrügge / Marienau im Zuge der Bundesstraße 1

Baubeginn am 7. Januar 2016 – Freigabe des 1. Teilabschnitts am 28. Juli 2021


Am 28. Juli 2021 wurde der 1. Teilabschnitt der neuen Ortsumgehung für den Verkehr freigegeben   Bildrechte: NLStBV
Am 28. Juli 2021 wurde der 1. Teilabschnitt der neuen Ortsumgehung für den Verkehr freigegeben.
Die B 1 kann vom Ortseingang Coppenbrügge bis zur Anschlussstelle Coppenbrügge-Ost befahren werden   Bildrechte: NLStBV
Die B 1 kann vom Ortseingang Coppenbrügge bis zur Anschlussstelle Coppenbrügge-Ost befahren werden.

Die Ortsdurchfahrten von Coppenbrügge und Marienau (Landkreis Hameln-Pyrmont) sollen vom Durchgangsverkehr der Bundesstraße 1 entlastet werden. Hierzu ist eine Ortsumgehung in Entstehung, die die beiden Ortslagen nördlich umfährt.

Das erforderliche Planfeststellungsverfahren wurde am 23. Oktober 2009 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 24. Januar 2011 und ist seit dem 23. März 2011 unanfechtbar. Der feierliche Baubeginn mit Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Olaf Lies, seinerzeit niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, erfolgte am 7. Januar 2016.

Am 28. Juli 2021 wurde der 1. Teilabschnitt zwischen westlich Coppenbrügge und dem neuen Anschluss Coppenbrügge-Ost / Am Schlägerfeld zur alten Bundesstraße 1 komplett für den Verkehr freigegeben. Das Teilstück von der B 442 bis zur B 1 alt war bereits zum 20. Juli 2020 freigegeben worden.

Derzeit (Stand September 2022) wird eine Brücke (Co 13) für die Verbindung zum Gut Voldagsen gebaut, die bis zum Jahresende 2022 fertiggestellt sein soll. Die Ausschreibung und die Auftragsvergabe für die Bahnbrücke (Co15) ist noch für 2022 geplant, der Bau für 2023. Vorbereitet wird eine Ausschreibung für die sogenannten Vorbelastungsdämme, die notwendig sind, um den Untergrund auf natürliche Weise zu verdichten und die zu erwartenden Setzungen vorwegzunehmen. Gebaut wird dieser Vorbelastungsdamm voraussichtlich in 2024. Gleichzeitig wird auch die Brücke Co 11 gebaut und die Ausschreibungen der Bauwerke Co 13a und Co 14 auf den Weg gebracht. Es folgt dann der weitere Erd- und Straßenbau.

Eine Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für 2026 geplant.

Die Gesamtkosten für den Bau belaufen sich auf rund 38,4 Millionen Euro, die fast ausschließlich der Bund trägt. Der Flecken Coppenbrügge leistet für den Anschlussknoten Ost einen Beitrag von rund 180.000 Euro.

Verkehrsbedeutung der B 1 und Notwendigkeit der Ortsumgehung

Die Bundesstraße 1 ist eine überwiegend in Ost-West-Richtung aus den Oberzentren Paderborn bis Magdeburg verlaufende großräumige Straßenverbindung mit einer sehr bedeutsamen Verbindungsfunktion für den überregionalen und regionalen Verkehr. Im regionalen Bereich wird durch die B 1 eine Hauptverkehrsverbindung zwischen dem ostwestfälischen Raum von Blomberg über Barntrup bis zu den Städten Hameln und Hildesheim geschaffen. Nördlich von Paderborn ist die Verknüpfung mit der A 33 und bei Hildesheim mit der A 7 gegeben. In Hameln wird über die B 217 die Region Hannover erschlossen und über die B 83 erfolgt die Verbindung in den Weserraum in Richtung Bückeburg und Holzminden.

Durch den Ortskern von Coppenbrügge fließt zurzeit ein Verkehrsaufkommen von bis zu 12.400 Kfz / 24 h (Verkehrsuntersuchung 2008). Der Anteil des Durchgangsverkehrs beträgt davon rund 67 Prozent. In Überlagerung mit den Erschließungs- und Anliegerverkehren (alle Infrastruktureinrichtungen befinden sich im Ortskern), der engen Ortsdurchfahrt und der Halte- und Stockungen an den Kreuzungen sowie Einmündungen ist die Qualität des Verkehrsflusses stark eingeschränkt.

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Zuge der Ortsdurchfahrt ergeben sich schon heute erhebliche Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung durch Verkehrslärm und Schadstoffimmissionen. Die Wohn- und Aufenthaltsqualität wird negativ beeinflusst. Die Verkehrssicherheit wird durch spitzwinklige und enge Einmündungsbereiche beeinträchtigt. Insbesondere im Kernbereich der Ortsdurchfahrt ergeben sich aufgrund der überwiegenden Gewerbe- und Geschäftsnutzung häufige Konflikte durch Park- und Abbiegevorgänge.

Durch das hohe Verkehrsaufkommen wird die Attraktivität des Ortskernes für Einkaufen und Freizeitnutzung erheblich eingeschränkt. Impulse für die städtebauliche Entwicklung von Coppenbrügge werden gehemmt. Eine Entlastung der vorhandenen Verkehrszüge ist nur noch durch die Schaffung eines neuen, anbaufreien Verkehrsweges möglich. Dieses Ziel lässt sich mit dem Bau einer leistungsfähigen Ortsumgehung erreichen.

Mit der Verlegung der B 1 als Ortsumgehung von Coppenbrügge und Marienau wird eine Entlastung der Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr mit gleichzeitiger Verringerung der Lärm- und Abgasimmissionen erreicht. Die Baumaßnahme trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindungen im Fernstraßensystem des Bundes bei. Zudem werden Möglichkeiten zur ortsgerechten Umgestaltung der Ortsdurchfahrten mit gleichzeitiger Verbesserung der städtebaulichen Situation geschaffen.

Straßenbauliche Beschreibung

Die Planung umfasst den Neubau der Ortsumgehung (OU) Coppenbrügge und Marienau im Zuge der Bundesstraße 1 beginnend westlich von Coppenbrügge an der Unterführung der Bahnstrecke Elze - Löhne und wird nördlich und östlich um Coppenbrügge und Marienau herum geführt. Sie endet nach erneuter Querung der Bahnstrecke mit dem Anschluss an die vorhandene B 1 südlich von Marienau, wobei die Trassierung so gewählt wurde, dass eine spätere Weiterführung der Verlegung der B 1 Richtung Mehle nördlich der DB-Strecke Elze - Löhne möglich ist.

Der fertiggestellte Abschnitt umfasst den Knotenpunkt Coppenbrügge West westlich von Coppenbrügge (Anbindung L 423), den Knotenpunkt Coppenbrügge mit der B442 bis hin zum Anschluss Coppenbrügge Ost. Hierbei wurde die L422 in gering verschwenkter Lage mit einem Brückenbauwerk über die Ortsumgehung geführt.

Der weitere Verlauf der Ortsumgehung von der Anschlussstelle Coppenbrüge Ost bis zum Ortsaugang Marienau sieht die Querung der DB-Strecke vor. Es wird eine Radwegeverbindung mit einem Brückenbauwerk am Salzburgweg geben und die Zuwegung zum Gut Voldagsen erfolgt mit der Überführung der Ortsumgehung des Voldagser Weges. Insgesamt sind 16 Brückenbauwerke vorgesehen:


Co 1 Überführung der L 423
Co 2 Überführung Weg „Meyerfeld“
Co 3 Unterführung Coppenbrügger Bach mit Irritationsschutzwand
Co 4 Unterführung B 442
Co 5 Überführung L 422 und Wirtschaftsweg
Co 6 Unterführung Wasserlauf Schachtebeeke
Co 7 Unterführung Wasserlauf „Am Schlägerfeld“
Co 8 Überführung Weg „Am Schlägerfeld“
Co 9a Unterführung Wasserlauf Schachtebeeke
Co 9b Unterführung Wasserlauf Schachtebeeke
Co 10 Überführung Rad-/ Gehweg Salzburgweg (in aktueller Planung)
Co 11 Unterführung Wasserlauf Aue mit Irritationsschutzwand (in aktueller Planung)
Co 13 Unterführung Voldagser Weg mit Irritationsschutzwand (aktuell im Bau)
Co 13a Unterführung Fledermäuse mit Irritationsschutzwand (in aktueller Planung)
Co 14 Unterführung Bach am Ith mit Irritationsschutzwand (in aktueller Planung)
Co 15 Unterführung DB-Strecke 1820 (in Bauvorbereitung)

Die Länge der Neubaustrecke beträgt 6,2 km. Der Streckenverlauf orientiert sich unter Einhaltung eines Abstandes von rund 300 m an den östlichen/ nördlichen Ortsrändern von Coppenbrügge und Marienau und verläuft zwischen den Bahnhof Voldagsen und dem Gut Voldagsen.

Die Ortsumgehung erhält einen zweistreifigen Querschnitt (eine Fahrbahn je Fahrtrichtung) mit einer befestigten Breite von 8,00 m. Die Fahrstreifen wurden in einer Breite von je 2 x 3,50 m zuzüglich der beidseitigen aufgeweiteten Randstreifen von 0,50 m vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Bankette von je 1,50 m ergibt sich somit eine Kronenbreite von 11,00 m.

Der neue Streckenabschnitt soll überwiegend dem über- und regionalen Kraftfahrzeugverkehr dienen. Er bleibt von plangleichen Kreuzungen und Einmündungen anderer Verkehrswege sowie von Anbauten und unmittelbaren Zuwegungen der Anliegergrundstücke frei. Die Ortslagen von Coppenbrügge und Marienau erhalten insgesamt vier Anschlüsse an die Ortsumgehung. Die Verknüpfung der verlegten B 1 ist über vier Anschlüsse geplant:

  • Im Westen von Coppenbrügge wird die Landesstraße 423 auf rund 530 m Länge verlegt und im Zuge des Anschlusses Coppenbrügge-West über eine Verbindungsrampe an die B 1 angebunden.
  • Nördlich von Coppenbrügge endet die auf 328 m Länge höhenmäßig angepasste B 442 künftig mit dem Anschluss an die B 1 über eine Verbindungsrampe (Anschluss Coppenbrügge-Mitte).
  • Zwischen Coppenbrügge und Marienau wird die neue rund 1.100 m lange Gemeindestraße "Am Schlägerfeld" im Zuge des Anschlusses Coppenbrügge-Ost an die verlegte Bundesstraße angebunden.
  • Den vierten Anschluss stellt die 186 m lange Anbindung der bisherigen B 1 südlich von Marienau (Anschluss Voldagsen) mit einer Einmündung dar.

Die vorhandene, alte B 1 bleibt als Straßenzug für den örtlichen Verkehr, den nicht motorisierten Verkehr und als Zubringerstraße zu den Anschlüssen der neuen Bundesfernstraße bestehen. Die alte B 1 und B 442 im Bereich von Coppenbrügge und Marienau sollen zur Gemeindestraße abgestuft werden, sobald die Ortsumgehung unter Verkehr genommen wurde.

Bundesstraße 1
Presseinformation

zum Baubeginn der Ortsumgehung Coppenbrügge/ Marienau (B 1) am 07.01.2016 auf den Seiten

Kartengrundlage: www.lgn.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen (www.lgn.niedersachsen.de)

Die geplante Ortsumgehung Coppenbrügge/ Marienau im Zuge der B 1.

Symbolisch wurde anlässlich des Baubeginns der Umgehung Coppenbrügge/ Marienau (B 1) am 7. Januar 2016 ein Baum gepflanzt   Bildrechte: NLStBV

Symbolisch wurde anlässlich des Baubeginns der Umgehung Coppenbrügge/ Marienau (B 1) am 7. Januar 2016 ein Baum gepflanzt.

Presseinformation

des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung:

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.09.2022

Ansprechpartner/in:
Markus Brockmann

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hameln
Geschäftsbereichsleiter
Roseplatz 5
31787 Hameln
Tel: (05151) 607-178
Fax: (05151) 607-499

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