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Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Braunschweig/ Wolfsburg

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat am 15.01.2007 den von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH vorgelegten Plan für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Braunschweig mit den Änderungen und Ergänzungen, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben haben, durch Planfeststellungsbeschluss festgestellt.

Die planfestgestellte Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Verlängerung der vorhandenen Start- und Landebahn auf 2.300 m, die Anlagen zur technischen Ausrüstung, den Neubau der östlichen Umfahrung sowie landschaftspflegerische Kompensations- bzw. Kohärenzmaßnahmen.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden eine Prüfung der Umweltverträglichkeit der Maßnahme, eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf Beeinträchtigungen des europäischen Vogelschutzgebietes "Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg" sowie eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt sind in die Gesamtabwägung eingeflossen.

Zur Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr...

Der Planfeststellungsbeschluss in aus Datenschutzgründen anonymisierter Form steht links zum Herunterladen zur Verfügung. Der vollständige Beschluss einschließlich seiner Begründung und die planfestgestellten Unterlagen werden ab 01.02.2007 an dieser Stelle durch Klick auf die Ordnerlinks verfügbar sein.

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ssDer Planfestsstellungsbeschluss einschließlich seiner Begründung und die planfestgestellten Unterlagen liegt außerdem im Zeitraum

vom 01.02. bis einschließlich 15.02.2007

bei

  1. der Stadt Braunschweig
    im Rathaus, Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig, Zimmer A 2.82
    während der Dienststunden
    Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  2. der Stadt Wolfsburg
    im Fachbereich strategische Planung/ Stadtentwicklung, Beteiligungscontrolling, Statistik, Porschestr. 49, Rathaus B, 4. OG, Zimmer 447-449
    während der Dienststunden
    Montag und Dienstag: 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  3. der Gemeinde Lehre
    im Rathaus, Marktstr. 10, 38165 Lehre, Zimmer 36 (Kl. Sitzungssaal)
    während der Dienststunden
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
  4. der Gemeinde Cremlingen
    im Rathaus, Sitzungszimmer Raum 11, EG, Ostdeutsche Str. 22, 38162 Cremlingen
    während der Dienststunden
    Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  5. der Samtgemeinde Papenteich
    im Bauamt, Zimmer O.03, Hauptstr. 15, 38527 Meine
    während der Dienststunden
    Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag: 14:00 bis 15:30 Uhr
    Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus können sie bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Adersheimer Str. 17, 38304 Wolfenbüttel, während der Dienststunden eingesehen werden.

In dem Planfeststellungsbeschluss (Ziff. 19.3) und im Grunderwerbsverzeichnis (Unterl. 11.1) sind aus Datenschutzgründen keine Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern enthalten. Betroffenen Grundstückseigentümern kann auf schriftlichen Antrag oder per E-Mail die sie betreffende Entschlüsselungs-Nr. mitgeteilt werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gem. § 74 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Dies gilt nicht für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde.

Bis zum Ablauf des Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Sophienstr. 5, 38304 Wolfenbüttel angefordert werden.

Flughafen Braunschweig/Wolfsburg   Bildrechte: Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz

Flughafen Braunschweig/ Wolfsburg

Link zum Antragsteller:

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Norbert Gosmann

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 51 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (05331) 984-166
Fax: (05331) 984-170

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