Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Vierstreifiger Ausbau der E 233 (B 402/B 213/B 72): Planungsabschnitt 1 von der AS Meppen (A 31) bis östlich der B 70

Planfeststellungsbeschluss ergangen


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Der erste Planungsabschnitt der Europastraße 233.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems), hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.

Die vorliegende Planung umfasst den vierstreifigen Ausbau der E 233 im ersten Abschnitt zwischen der A 31 und der B 70. Die Baustrecke beginnt rund 800 m westlich des geplanten Kreuzes mit der A 31 bei Bau-km 100+000 und endet etwa 850 m östlich des Kreuzes mit der B 70 bei Bau-km 111+111,48. Der Planungsabschnitt liegt vollständig im Gebiet der Stadt Meppen und orientiert sich im Wesentlichen an der Bestandstrasse der vorhandenen B 402. Der Planabschnitt ist ca. 11,1 km lang und sieht insgesamt vier Knotenpunkte vor (Anschlussstelle (AS) 01 – A 31/E233, AS 02 – E 233/K225, AS 03 – E 233/L 48 und AS 04 – E 233/B70). Das geplante Ausbauvorhaben durchkreuzt auf einer Länge von etwa 4,2 km das FFH-Gebiet Ems.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Meppen (Gemarkungen Borken, Meppen, Emslage, Hemsen, Holthausen und Hüntel), der Gemeinde Twist (Gemarkung Twist) und der Samtgemeinde Lathen – Gemeinde Oberlangen (Gemarkung Oberlangen) beansprucht.

Für das Vorhaben besteht nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 14.3 (Bau einer sonstigen Bundesstraße als Schnellstraße) bzw. Nr. 14.5 (Bau einer vier oder mehrstreifigen Bundesstraße und/oder Ausbau einer bestehenden Bundesstraße).

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 16. August 2018 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 5. September 2018 bis einschließlich 4. Oktober 2018 bei der Stadt Meppen, der Stadt Haren (Ems) und der Gemeinde Twist zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Anhörungsbehörde einsehbar.

Zudem sind die Planunterlagen seit dem Beginn der Auslegung für die Dauer des Verfahrens und darüber hinaus auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen einsehbar.

Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte mit Beginn der Auslegung bis einschließlich zum 15. November 2018 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Eingegangen sind 31 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Zudem haben rund 100 Personen Einwendungen erhoben, die sich im Wesentlichen mit Flächeninanspruchnahmen, den Auswirkungen von Immissionen auf Gesundheit, Lebens- und Wohnqualität, dem Umgang mit Natur und Landschaft sowie der generellen Notwendigkeit des Ausbaus der E 233 befassen. Gesonderte Eingangsbestätigungen wurden nicht versandt. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden dem Antragsteller zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Der Erörterungstermin fand am 19. und 20. November 2019 in Meppen statt.

Insbesondere aufgrund der im Rahmen der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse waren die Planunterlagen in Teilen zu überarbeiten. So mussten u. a. Neukartierungen inkl. Anpassungen der umweltfachlichen Unterlagen erfolgen. Auch eine Aktualisierung der Schalltechnischen Untersuchung aufgrund einer geänderten Rechts- und Verfügungslage zur Summenpegelbildung war erforderlich. Zudem wurde eine teilweise Umplanung der Entwässerung erforderlich. Die Änderungen sind in der Wassertechnischen Untersuchung dargestellt. Im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie werden die Auswirkungen auf die Bewirtschaftungsziele begutachtet.

Des Weiteren sind aufgrund des novellierten § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz die Treibhausgasemissionen zu ermitteln und in die Variantenbetrachtung einzubringen. Das darin normierte Berücksichtigungsgebot verlangt nach einer Berechnung der Treibhausgasemissionen auch bereits eingeleiteter Verfahren.

Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich Feuerstiege und Kruppstraße im Gebiet der Stadt Meppen wurden aufgrund aktualisierter Vorgaben zur Berücksichtigung von Gesamtlärm, der von der zu ändernden Maßnahme und notwendigen Folgemaßnahme ausgeht, verstärkt. Grundlage hierfür ist die überarbeitete Schalltechnische Untersuchung.

Die Aktualisierung der Luftschadstoffberechnung war aufgrund der neuen Fassung der Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012 Fassung 2020) geboten. Eine teilweise Umplanung des Retentionsraumausgleichs und eine Anpassung der Böschung am Schießstand waren ebenfalls notwendig.

Die Änderungen an Umweltplanung und Technik haben ebenfalls Einfluss auf den Grunderwerb. Das Grunderwerbsverzeichnis wurde entsprechend geändert. Aktualisierungen und Korrekturen des Regelungsverzeichnisses und des Straßenquerschnitts waren geboten. Auch die Überarbeitung der Übersichtslagepläne, Übersichtshöhenpläne, Lagepläne und Höhenpläne sind den o. g. Änderungen geschuldet.

In der Unterlage "Vorausschau Gesamtgenehmigungsfähigkeit" wurden aktuelle Daten auch aus anderen Abschnitten berücksichtigt und das Thema Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie zusätzlich behandelt.

Die überarbeiteten / geänderten Planunterlagen konnten nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung aufgrund von § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz ausschließlich elektronisch auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) in der Zeit vom 01. August 2022 bis 31 August 2022 einschließlich eingesehen werden. Als zusätzliches Informationsangebot lagen die geänderten Planungsunterlagen im selben Zeitraum in der Stadt Meppen, Stadt Haren und Gemeinde Twist zur allgemeinen Einsicht während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus. Für die in der Gemeinde Oberlangen für landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen von dem Vorhaben betroffene Fläche wurde eine Direktbeteiligung gem. § 76 Abs. 3 S. 3 VwVfG durchgeführt. Auf die Auslegung wurde durch ortsübliche Bekanntmachung in den Auslegungsgemeinden Stadt Meppen, Stadt Haren (Ems) und Gemeinde Twist und auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hingewiesen.

Bis zum Ablauf der Äußerungsfrist mit Ablauf des 30.09.2022 gingen 35 private Einwendungen und eine Stellungnahme von einer in Niedersachsen anerkannten Vereinigung sowie 36 Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange ein.

Schwerpunkte der Einwendungen sind im Wesentlichen – wie bereits bei der 1. Auslegung - Belange hinsichtlich Auswirkungen von Immissionen auf Gesundheit, Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, Lebens- und Wohnqualität, dem Umgang mit Natur und Landschaft sowie der generellen Notwendigkeit des Ausbaus der E 233.

Die Planfeststellungbehörde hat nach § 17a Nr. 1 FStrG a. F. auf einen weiteren Erörterungstermin verzichtet.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 15.01.2024.

Vom 27.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 konnte der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen wurden darüber hinaus gem. § 17b Abs. 3 Satz 5 FStrG bis einschließlich 11.04.2024 auf der vorgenannten Internetseite zur Information zur Verfügung gestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt gem. §17b Abs. 3 Satz 4 FStrG nach Ablauf von 2 Wochen seit der Zugänglichmachung auf der oben genannten Internetseite der NLStBV gegenüber den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, als zugestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss kann weiterhin hier und außerdem auch mit dem festgestellten Plan (ungesiegelt) auf dem zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen eingesehen werden.

Der Beschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt. Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) bleibt daher abzuwarten.


Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen, Beschlussfassung (Auszug)

Europastraße 233
Weitere Informationen zur Planung:

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
15.04.2024

Ansprechpartner/in:
Iris Schütte

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2915
Fax: (0511) 3034-2099

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln