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A 1: Ausbau von unbewirtschafteten Rastanlagen bei Großenkneten zu PWC-Anlagen

Planfeststellungsbeschlüsse ergangen


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Die geplante PWC-Anlage Nord: Übersichtslageplan (Download als PDF unten).

Die an der Bundesautobahn 1 zwischen dem Autobahndreieck Ahlhorner Heide und der Anschlussstelle Wildeshausen-West liegenden, unbewirtschafteten Rastanlagen bei Großenkneten sollen zu PWC-Anlagen erweitert werden, um die Stellplatzkapazitäten im Bundesfernstraßennetz weiter zu erhöhen. Geplant ist jeweils auf der Nordseite (Richtungsfahrbahn Osnabrück, km 153,0) und auf der Südseite (Richtungsfahrbahn Bremen, km 153,4) eine Rastanlage mit WC-Gebäude; die Lkw-Stellplätze werden jeweils auf 50 und die Pkw-Stellplätze auf 30 erhöht.

Antragsteller ist der regionale Geschäftsbereich Oldenburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Eine Projektbeschreibung ist über den Link zum Antragsteller verfügbar.

Die jeweiligen Planfeststellungsverfahren wurden am 26. Februar 2015 eingeleitet. Die gesonderten Planunterlagen haben in der Zeit vom 13. April 2015 bis einschließlich 12. Mai 2015 bei der Gemeinde Großenkneten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen.

Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte bis einschließlich 26. Mai 2015 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Im Verfahren für den Umbau der Rastanlage auf der Südseite (Richtungsfahrbahn Bremen, Betr.-km 153,4) sind 20 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgetragen. Daneben wurde eine private Einwendung erhoben; diese richtet sich gegen die Inanspruchnahme von Flächen.

Im Verfahren für den Umbau der Rastanlage auf der Nordseite (Richtungsfahrbahn Osnabrück, Betr.-km 153,0) sind 18 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgetragen. Private Einwendungen wurden nicht erhoben. Die Stellungnahmen und die Einwendung wurden dem Antragsteller zur Bearbeitung übergeben. Die Erörterungstermine für beide Verfahren (Nord- und Südseite) haben am 5. April 2016 in Großenkneten stattgefunden.

Die Planfeststellungsbeschlüsse für die Nord- und die Südseite sind am 21. Juni 2017 ergangen. Sie haben zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 5. Juli 2017 bis einschließlich 19. Juli 2017 bei der Gemeinde Großenkneten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus und waren in diesem Zeitraum auch unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar.

Der Planfeststellungsbeschluss zur Nordseite ist seit 22. August 2017 bestandskräftig (unanfechtbar). Der Planfeststellungsbeschluss zur Südseite wird beklagt. Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) bleibt abzuwarten.

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Die geplante PWC-Anlage Süd: Übersichtslageplan (Download als PDF unten).

Ein Teil der den Planfeststellungsbeschlüssen zugrunde liegenden Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

PWC-Anlage A 1

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.04.2015
zuletzt aktualisiert am:
02.07.2019

Ansprechpartner/in:
Karin Goth

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 51 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0441) 2181-248
Fax: (0441) 2181-222

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