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A 2: Anschlussstelle Hannover-Herrenhausen – Anschlussstelle H-Bothfeld

Erneuerung der Fahrzeug-Rückhaltesysteme im Mittelstreifen


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Baumaßnahme A 2 AS Hannover-Herrenhausen – AS Hannover-Bothfeld: Übersichtskarte.
Lage der Maßnahme Bundesautobahn A 2 von km 223,000 bis km 233,500
Baumaßnahme Erneuerung der Fahrzeug-Rückhaltesysteme im Mittelstreifen
Bauzeit Juni 2018 bis Oktober 2018, Arbeiten sind abgeschlossen
Arbeitsstellenlänge 10,5 km Baubereich, unterteilt in drei nacheinander folgende Bauabschnitte
Querschnitt befestigte Fahrbahnbreite von 14,50 - 15,40 m, mit 3 Fahrspuren und einem Seitenstreifen je Richtungsfahrbahn
Verkehrsbelastung Durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung in Summe für beide Fahrtrichtungen DTV2016 113.956 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 21.721 Kfz/24 h
Verkehrsführung 3 Fahrstreifen Richtung Dortmund, 3 Fahrstreifen Richtung Berlin (3+3-Verkehrsführung)


Lage der Maßnahme

Die Bautätigkeiten unterteilen sich in drei Teilabschnitte, um die Länge der Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr zu minimieren und somit auf allen Bauabschnitten die Fahrstreifen aufrecht zu erhalten.

Der erste Bauabschnitt beginnt im Westen etwa 800 m westlich der AS Herrenhausen und endet 1,5 km östlich des Dreiecks Hannover-West. Der zweite Bauabschnitt beginnt unmittelbar an den vorherigen und endet direkt westlich der Anschlussstelle Langenhagen. Der dritte Bauabschnitt umfasst die AS Langenhagen und endet westlich der AS Bothfeld.

Baumaßnahme

Die Baumaßnahme ist Teil der notwendigen vorgeschriebenen Umrüstung auf das neueste Schutzsystem, welches den aktuellen Regelwerken für Fahrzeugrückhaltesysteme entspricht. Fahrzeugrückhaltesysteme sollen die Folgen von Unfällen, unkontrollliertem Abkommen von der Fahrbahn und Durchbrechen des Mittelstreifens, Zusammenstöße mit Fahrzeugen und Hindernissen entlang der Fahrbahn und Absturz im Bereich von Brücken und Böschungen weitestgehend verhindern. Die Umrüstungen in diesem Bereich sind notwendig, da die im Bestand vorhandenen Systeme veraltet sind und erheblich von den aktuellen Richtlinien abweichen. Aufgrund der verkürzten Pfosten wurde als Sofortmaßnahme ab dem 6. Februar 2018 nach der Überprüfung der Einspanntiefen der Schutzeinrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h eingerichtet.

Im gesamten Mittelstreifen befinden sich vorhandene Entwässerungsleitungen, die größtenteils unterhalb der Pfosten des bestehenden Schutzsystems verlegt sind. Für die Umrüstung auf das neueste Schutzsystem ist es erforderlich die Pfosten ebenfalls zu erneuern. Die Überdeckung der vorhandenen Leitungen reicht zum Rammen der neuen Pfosten nicht aus, zudem weisen die Entwässerungsleitungen Schäden auf, daher müssen die Entwässerungsleitungen außerhalb des Rammbereiches der Pfosten neu hergestellt.

Während des zweiten Weltkrieges waren die Teilflächen des betreffenden Trassenabschnittes der A 2 wegen der Nähe zu kriegsrelevanten Einrichtungen und Produktionsstätten mehrfach Ziel alliierter Luftangriffe. Nach Auswertung von Luftbildaufnahmen, ist in einem Teilabschnitt innerhalb des dem betroffenen Streckenbereich durch Bombardierung/Kriegseinwirkungen im Mittelstreifen mit im Boden verbliebenen Kampfmitteln (2. Bauabschnitt) zu rechnen. Es handelt sich hier um Blindgängerverdachtspunkte, Bombentrichter, devastierte Flächen sowie um unbekannte Strukturen und Flächen, die durch verschiedene Sondierungsverfahren untersucht werden. Bei Bestätigung von Kampfmittels sind entsprechende Räummaßnahmen dieser notwendig. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden die in den Straßenbereichen beider Richtungsfahrbahnen gelegenen Teilflächen untersucht, vollständig geräumt und freigegeben. Die im Bereich des Mittelstreifens gelegene Teilflächen der betreffenden Kampfmittelverdachtsflächen wurden bislang noch nicht untersucht und freigeben.

Die Baukosten belaufen sich auf 5 Millionen Euro und werden durch den Bund getragen.

Zeitplanung

Der Ausführungszeitraum für die Gesamtbaumaßnahme ging vom 22. Juni 2018 bis Ende Oktober 2018 und ist unterteilt in die vor- und nachlaufenden Arbeiten zur Einrichtung bzw. dem Abbau der Verkehrssicherung und der eigentlichen Bautätigkeit. Die Gesamtmaßnahme unterteilt sich in 3 einzelne Bauabschnitte mit je etwa 30 Tagen Bauzeit und einer Länge von etwa 3,0 bis 4,0 km. Als erstes wird der Bauabschnitt 1 ausgeführt, danach der Bauabschnitt 3 und abschließend der Bauabschnitt 2. Hintergrund für die Folge der Bauabschnitte ist die geringere Verkehrsbelastung in den Ferienzeiten an den stark belasteten Anschlussstellen Herrenhausen und Langenhagen und die Werksferien bei VW und Conti.

Die Dauer der Einrichtung der Verkehrssicherung am Beginn betrugt etwa 1 Woche. Ursächlich hierfür ist u. a. die notwendige Aufstelldauer für die auf beiden Richtungsfahrbahnen notwendige mobile Schutzwand, die den Arbeitsbereich im Mittelstreifen vom durchgehenden fließenden Verkehr absichert (s. Skizze). Erst nach erfolgter Lieferung und Aufstellung der mobilen Schutzwände, kann mit den eigentlichen Bautätigkeiten im Mittelstreifen begonnen werden. Nach Beendigung der Bautätigkeiten ist für den Abbau der Verkehrssicherung bis Mitte November vorgesehen.

Wegen der Bedeutung der Bundesautobahn A 2 und der hohen Verkehrsbelastung wurde die Baumaßnahme im 3-Schicht-Betrieb und an den Wochenenden ausgeschrieben. Die Ausführungsfristen sind so angesetzt, dass insbesondere die zeitkritischen Arbeiten mit verstärktem Personal- und Geräteeinsatz, im Mehrschichtbetrieb und unter zeitgleicher Durchführung von Leistungen verschiedener Gewerke ausgeführt werden. Der Auftragnehmer wurde zu einer extrem knappen Bauzeit verpflichtet, der Bauzeitanfang und das Bauzeitende sind jeweils vertraglich vorgegeben und mit Vertragsstrafen hinterlegt.

Der Ausführungszeitraum ist bestimmt durch äußere Randbedingungen und verschiedenen Abhängigkeiten. Dabei werden vorangehende oder nachlaufende Baumaßahmen auf der A2 als auch auf den relevanten Umleitungsstrecken aufeinander getaktet. Weiterhin ist der Ausführungszeitpunkt abhängig von Großveranstaltungen und Messen.

In Fahrtrichtung Berlin und Dortmund stehen jeweils drei Fahrspuren ohne Seitenstreifen zur Verfügung. Der erforderliche Arbeitsbereich für die Arbeiten im Mittelstreifen wird beidseitig mittels einer transportablen Schutzeinrichtung vom durchgehenden Verkehr getrennt. Der Hauptfahrstreifen erhält in beide Fahrtrichtungen jeweils eine Breite von 3,50 m. Die beiden Überholfahrstreifen erhalten in beiden Fahrtrichtungen eine Fahrstreifenbreite von 3,00 m, in Engstellen und im Bereich von Einfahrten an Anschlussstellen 2,75 m. Für einen kontinuierlichen und zügigen Arbeitsablauf ist es erforderlich, im Mittelstreifen beidseitig einen ausreichenden Arbeits-und Bewegungsraum für Bagger und an- und abtransportierende Fahrzeuge vorzuhalten. Der zur Verfügung stehende Arbeitsraum variiert in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Gesamtfahrbahnbreite. Die Fahrstreifenbreiten sind für den Hauptfahrstreifen durchgehend mit einer einheitlichen Fahrstreifenbreite gewählt. Die Breite des 1. und 2 Überholfahrstreifens variiert zwischen 2,75 m und 3,00 m aufgrund des begrenzten Verkehrsraumes. Die gewählte Fahrstreifenbreite orientiert sich an der kleinsten zur Verfügung stehenden Gesamtfahrbahnbreite und des minimal benötigten Arbeitsraumes.

Um die Leistungsfähigkeit auf der Bundesautobahn A 2 so wenig wie möglich einzuschränken, wird der Grundsatz, alle Fahrstreifen möglichst auch während der Baumaßnahme aufrechtzuerhalten, hier erfüllt.

Die Geschwindigkeit im gesamten Baustellenbereich beträgt auf allen Fahrstreifen 60 km/h und es gilt im gesamten Baustellenbereich ein LKW-Überholverbot, da zahlreiche Materialan- und abtransporte im Mittelstreifen notwendig sind und damit verbunden Fahrstreifenwechsel der ein- und ausfahrenden Baustellenfahrzeuge. Im Bereich der Baustelle sind auf jeder Richtungsfahrbahn innerhalb eines Bauabschnittes 1-2 Baustellenausfahrten vom Mittelstreifen aus nötig, da ein Vorbeifahren zweier Fahrzeuge innerhalb der Baustelle nicht in allen Bereich möglich ist. Auf jede Baustellenausfahrt wird im Mittelstreifen vor der jeweiligen Ausfahrt mit einem Hinweisschild und gelber blinkender Warnleuchte dauerhaft hingewiesen.

Die Baustellenfahrzeuge müssen mehrmals täglich über die dauerhaft geöffnete transportable Schutzeinrichtung vollbeladen in den durchgehenden Verkehrs des 2. Überholfahrstreifens einfädeln und alle Fahrstreifen queren um auf den Hauptfahrstreifen ganz rechts zu gelangen. Die Baustelleneinfahrt erfolgt jeweils Kopfseitig aus Richtung des fließenden Verkehrs am Beginn der Arbeitsstelle.

Sowohl von Osten als auch von Westen kommend ist im Zuflussbereich auf die geänderte Baustellenverkehrsführung ein Geschwindigkeitstrichter von 120 km/h auf 60 km/h eingerichtet. Die vorhandene Verkehrsbeeinflussungsanlage wird sowohl im Drosselungsbereich als auch innerhalb der Baumaßnahme unterstützend zur Blechbeschilderung eingesetzt.

Während der Auf- und Abbauphase der Baustellenverkehrsführung sind mehrere Zwischenzustände der Verkehrsführung notwendig. Damit sind u. a. temporäre Reduzierungen der Fahrstreifenanzahl verbunden um die beidseitig erforderliche transportable Schutzeinrichtung aufzustellen und die Baustellenmarkierung (Gelbmarkierung) über die gesamte Fahrbahnbreite aufzubringen.

Verkehrsinformationen

Bereits 13 km vor der eigentlichen Änderung der Verkehrsführung und Einengung der Fahrstreifenbreiten wird mehrfach auf die Baustellensituation mit der vorhandenen Verkehrsbeeinflussungsanlage mit dem Baustellensymbol und einem Ausrufezeichen hingewiesen.

Weitere Informationen

Tagesaktuelle Informationen können auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen eingesehen werden. Bei Verkehrsbeeinträchtigungen werden Infos zu Staulängen und mögliche Umleitungen an Navigationsgeräte und Radiostationen gemeldet.

Bundesautobahn 2
Querschnitt freie Strecke   Bildrechte: NLStBV

Querschnitt freie Strecke.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
04.04.2019

Ansprechpartner/in:
Julia Fundheller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hannover
Geschäftsbereichsleiterin
Dorfstraße 17-19
30519 Hannover
Tel: (0511) 39936-156
Fax: (0511) 39936-299

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