Derzeit ausgelegte Planunterlagen
Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren ( PlVereinhG) vom 31.05.2013 (BGBl. I, S.1388), mit dem der § 27a neu in das Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG) eingefügt worden ist, ist es bei Anhörungsverfahren erforderlich, den Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet zugänglich zu machen.
In der Zeit davor wurde diese Aufgabe in der Regel den Gemeinden zuteil, die für die Auslegung der Unterlagen zuständig sind.
In Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, die Öffentlichkeitsbeteiligung zu stärken und die Einsicht in die Planfeststellungsunterlagen für die Betroffenen einfacher zu gestalten, hat es sich die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Aufgabe gemacht, die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung hinsichtlich der auszulegenden Unterlagen eigenverantwortlich umzusetzen und zu vereinheitlichen.
Daher können unter der Adresse
http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
alle derzeit ausgelegten Planfeststellungsunterlagen eingesehen und heruntergeladen werden.
21.11.2018
Ansprechpartner/in:
Rolf Rockitt
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Leiter Stabsstelle Planfeststellung
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2902
Fax: (0511) 3034-2099