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Von der Planung zum Bau: Verfahrensablauf bei Bundesfernstraßen

Bedarfsplanung Bildrechte: NLStBV

Bedarfsplanung

Jede Straßenplanung beginnt mit gesetzlichen Bedarfsplänen. Sie sind die Grundlage für den Bau von Bundesfernstraßen. In den Bedarfsplänen des Bundes werden die zu bauenden oder auszubauenden Strecken festgelegt und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen. mehr

Vorplanung Bildrechte: NLStBV

Vorplanung

Die Vorplanung dient als konzeptionelle Planungsstufe vorrangig der Linienfindung beim Neubau von Bundesfernstraßen. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens und schließt mit der Linienbestimmung ab. mehr

Entwurfsplanung Bildrechte: NLStBV

Entwurfsplanung

Nachdem ein großräumiges Konzept gefunden ist, werden die Details erarbeitet. Eine moderne Entwurfstrassierung berücksichtigt insbesondere die Fahrraum- und die Verkehrsraumgestaltung. Die Entwurfsarbeit erfolgt in der Ebene und stets mit Blick auf die Straße im dreidimensionalen Raum. mehr

Genehmigungsplanung Bildrechte: NLStBV

Genehmigungsplanung (Planfeststellungsverfahren)

Die Gesetze bestimmen, dass neue Straßen nur gebaut werden dürfen, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher "festgestellt" ist. Zweck ist es, alle berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen. mehr

Ausführungsplanung Bildrechte: NLStBV

Ausführungsplanung, Vergabe und Bau

Ist die Planung bis hierhin fortgeschritten, wird die Straßenbaumaßnahme nach einem gesetzlich geregelten Verfahren öffentlich ausgeschrieben. Der Anbieter mit dem annehmbarsten Angebot erhält den Zuschlag, und die Straße kann gebaut werden. mehr

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