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Regionaler Geschäftsbereich Lüneburg

Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden - neben der Zentrale in Hannover - in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg auf Bundes- und Landesstraßen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg auf Bundes- und Landesstraßen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg auf Bundes- und Landesstraßen:

  • Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen
  • teilweise Landkreis Lüneburg


Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg bei den Finanzhilfen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg bei den Finanzhilfen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg bei den Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse:

  • Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis (bis 31.07.2011: Soltau-Fallingbostel), Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen, Verden


Baustellen im regionalen Geschäftsbereich Lüneburg
Aktuelle Baustellenübersicht

Hier informieren wir aktuell über Baustellen in unserer Zuständigkeit, die zu längeren Behinderungen führen können. Dies umfasst die Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen.
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Dienstgebäude Am Alten Eisenwerk 2 D des Geschäftsbereichs Lüneburg

Dienstgebäude Am Alten Eisenwerk 2 D des Geschäftsbereichs Lüneburg

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