Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden - neben der Zentrale in Hannover - in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg auf Bundes- und Landesstraßen:
- Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen
- teilweise Landkreis Lüneburg
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg bei den Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse:
- Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis (bis 31.07.2011: Soltau-Fallingbostel), Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen, Verden
Hier informieren wir aktuell über Baustellen in unserer Zuständigkeit, die zu längeren Behinderungen führen können. Dies umfasst die Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen.
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