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Regionaler Geschäftsbereich Lingen

Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden - neben der Zentrale in Hannover - in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lingen auf Bundes- und Landesstraßen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lingen auf Bundes- und Landesstraßen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lingen auf Bundes- und Landesstraßen:

  • Landkreise Cloppenburg, Emsland, Graftschaft Bentheim

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lingen auf Kreisstraßen:

  • Landkreis Cloppenburg
Dienstgebäude Lucaskamp 9 des Geschäftsbereichs Lingen

Dienstgebäude Lucaskamp 9 des Geschäftsbereichs Lingen

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