Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden - neben der Zentrale in Hannover - in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover auf Bundes- und Landesstraßen:
- Landkreis Hildesheim
- Region Hannover
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover auf Kreisstraßen:
- Landkreis Hildesheim
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover auf Bundesautobahnen:
- Autobahnen 2, 352, 391, 392, 395
- teilweise Autobahnen 7, 37, 39
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover bei den Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse:
- Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg
- Region Hannover
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