Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden - neben der Zentrale in Hannover - in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Goslar auf Bundes- und Landesstraßen:
- Landkreise Goslar, Osterode am Harz
- teilweise Landkreise Göttingen, Wolfenbüttel
- teilweise kreisfreie Stadt Salzgitter
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Goslar auf Kreisstraßen:
- Landkreis Goslar
Ein Markierungsprüffeld auf der Bundesstraße 4 zwischen Bad Harzburg und Torfhaus soll Fahrbahnmarkierungen auf ihre Haltbarkeit testen.
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