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Regionaler Geschäftsbereich Gandersheim

Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden - neben der Zentrale in Hannover - in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundes- und Landesstraßen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundes- und Landesstraßen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundes- und Landesstraßen:

  • Landkreis Northeim
  • teilweise Landkreis Göttingen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Kreisstraßen:

  • Landkreis Northeim


Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundesautobahnen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundesautobahnen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundesautobahnen:

  • teilweise Autobahnen 7, 37, 39
  • Autobahn 38
Dienstgebäude Stiftsfreiheit 3 des Geschäftsbereichs Gandersheim

Dienstgebäude Stiftsfreiheit 3 des regionalen Geschäftsbereichs Gandersheim

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