Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden - neben der Zentrale in Hannover - in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundes- und Landesstraßen:
- Landkreis Northeim
- teilweise Landkreis Göttingen
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Kreisstraßen:
- Landkreis Northeim
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundesautobahnen:
- teilweise Autobahnen 7, 37, 39
- Autobahn 38
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