Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden - neben der Zentrale in Hannover - in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Aurich auf Bundes- und Landesstraßen:
- Landkreise Aurich, Friesland, Leer, Wittmund
- kreisfreie Städte Emden, Wilhelmshaven
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Aurich auf Kreisstraßen:
- Landkreise Friesland, Wittmund
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