Großraum- und Schwertransporte überschreiten in ihren Abmessungen und/ oder Gewichten die zulässigen gesetzlichen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und sind deshalb in Deutschland genehmigungspflichtig.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Errichtung von Fahrlehrerprüfungsausschüssen. Die Fahrlehrerprüfungsausschüsse sind dezentral angesiedelt bei den Geschäftsbereichen Oldenburg, Lüneburg, Hannover und Wolfenbüttel.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die amtliche Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignung und der Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach FeV.
Nicht immer ist die Einhaltung der Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter zumutbar oder wirtschaftlich vertretbar. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist daher zuständig für die Zulassung von Ausnahmen gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 GGVSEB.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist Anerkennungsbehörde für Überwachungsorganisationen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen sowie Änderungsabnahmen.
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist gemäß § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Erlaubnis erforderlich. Hier finden Sie Informationen und einen Antragsvordruck.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen nach § 43 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.
Zur Regelung des Verkehrs auf Bundesautobahnen kann die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf der Grundlage der StVO so genannte verkehrsbehördliche Anordnungen treffen.