Die Zuständigkeiten für die Unterhaltung und Verwaltung der Bundes- und Landesstraßen in Niedersachsen sind - neben den zentralen Geschäftsbereichen in Hannover - regional auf 13 Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aufgeteilt. Davon sind fünf Geschäftsbereiche (Gandersheim, Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Verden) außerdem für Erhaltungsmaßnahmen an Bundesautobahnen zuständig, vier (Oldenburg, Hannover, Lüneburg und Wolfenbüttel) für Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) und zwei (Oldenburg, Wolfenbüttel) für den Luftverkehr in Niedersachsen.
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