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Pfad  >  Home  >  Projekte  >  Große Einzelprojekte  >  Autobahn 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg  >  Raumordnungsverfahren und landesplanerische Feststellung
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Autobahn 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg
Aktueller Planungsstand: Entwurfsplanung
Linienbestimmung

Raumordnungsverfahren und landesplanerische Feststellung
Antragskonferenz
Untersuchungen
Karten
Unterlagen zum Erörterungstermin
Geschichte
Bundesautobahn 39
Presseinformationen
 
zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens (Nds. Wirtschaftsministerium, 24.08.2007)
zur Vorstellung der Vorzugsvariante (28.03.2006)
Einleitung des Raumordnungsverfahrens:
 
Schreiben der Regierungsvertretung Lüneburg zur Einleitung (27.03.2006)
PDF, 144 KB
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Links zum Thema:
Weitere Informationen über Raumordnung und Landesentwicklung finden Sie auf den Seiten
des Nds. Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
der Regierungsvertretung Lüneburg
Raumordnungsverfahren und landesplanerische Feststellung
Autobahn 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg

Die Regierungsvertretung Lüneburg hat am 24. August 2007 mit der landesplanerischen Feststellung das Raumordnungsverfahren für die geplante Bundesautobahn A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg und für den niedersächsischen Teil der geplanten Bundesstraße B 190n zwischen der B 4 und der Landesgrenze Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Die Regierungsvertretung hatte das Verfahren am 27. März 2006 eingeleitet, nachdem der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die entsprechenden Unterlagen vorgelegt hatte.

Mit der landesplanerischen Feststellung ist die vom Planungsträger, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, vorgeschlagene Trassenführung im Wesentlichen bestätigt worden.

 
Zum Herunterladen:
 
 
 
Acrobat Reader Landesplanerische Feststellung [PDF, 1403 KB]
Acrobat Reader Anlage 1: Übersichtsplan [PDF, 11607 KB]
Acrobat Reader Anlage 2: Landesplanerisch festgestellte Trassen, Blatt 1 [PDF, 11549 KB]
Acrobat Reader Anlage 2: Landesplanerisch festgestellte Trassen, Blatt 2 [PDF, 11961 KB]
Acrobat Reader Anlage 2: Landesplanerisch festgestellte Trassen, Blatt 3 [PDF, 9802 KB]
Acrobat Reader Anlage 2: Landesplanerisch festgestellte Trassen, Blatt 4 [PDF, 9274 KB]
Acrobat Reader Anlage 2: Landesplanerisch festgestellte Trassen, Blatt 5 [PDF, 10939 KB]
Acrobat Reader Anlage 3: Übersichtsplan der Trassenoptimierungen [PDF, 825 KB]

Die rund 105 km lange, landesplanerisch festgestellte Trasse nutzt die bestehende A 250 ab der Anschlussstelle Handorf und den nördlichen Teil der vorhandenen Ostumgehung in Lüneburg, der zur Autobahn ausgebaut werden soll. Sie führt östlich dicht entlang des Elbe-Seitenkanals und einige Kilometer östlich von Bad Bevensen, Uelzen und Bad Bodenteich nach Süden. Im Raum Wittingen führt die Trasse wieder dicht entlang des Elbe-Seitenkanals, dann dicht westlich entlang des VW-Geländes und schließt bei Weyhausen an die vorhandene A 39 in Wolfsburg an.

Die B 190n ist auf niedersächsischem Gebiet rund 20 km lang. Sie führt von der B 4 und der B 191 bei Breitenhees nach Osten, führt südlich von Bad Bodenteich entlang und bindet südöstlich von Schafwedel an die B 190n in Sachsen-Anhalt an. Für den Abschnitt in Sachsen-Anhalt wird zurzeit das Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die von der dortigen Straßenbauverwaltung vorgelegte Trasse entspricht dem in Niedersachsen bestimmten Anschlusspunkt.

Am Raumordnungsverfahren waren 220 Stellen beteiligt, darunter die betroffenen Gemeinden und Landkreise, der Zweckverband Großraum Braunschweig, öffentliche und private Planungsträger und die anerkannten Naturschutzverbände.

Die Unterlagen wurden zudem in den betroffenen Gemeinden für die interessierte Öffentlichkeit zur Einsicht und zur Stellungnahme ausgelegt. Insgesamt sind rund 160 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie etwa 15.000 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Diese sind bei der Festlegung der landesplanerisch festgestellten Trasse berücksichtigt worden.

Im Raumordnungsverfahren wurde geprüft, ob und ggf. mit welchen Maßgaben die Autobahn mit den Erfordernissen der Raumordnung, die in den Raumordnungsprogrammen und Entwicklungsplänen der Länder, der Landkreise und des Zweckverbandes Großraum Braunschweig enthalten sind, vereinbar ist. Außerdem erfolgte eine Abstimmung mit anderen oftmals widerstreitenden Planungen und Nutzungsansprüchen.

Die landesplanerische Feststellung entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern bereitet die nachfolgenden Planungsschritte vor. Die mittlerweile erfolgte Linienbestimmung nach § 16 FStrG durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungauf der Basis der landesplanerisch festgestellten Trasse hat nur behördeninterne Wirkung und greift nicht unmittelbar in Rechte Dritter ein. Sie bereitet das anschließende Planfeststellungsverfahren vor.

Die A 39 mit der B 190n ist Bestandteil des Landesraumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen.

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