Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist u. a. zuständig für die Anerkennung von Fahrlehrer-Ausbildungsstätten und die Errichtung eines Fahrlehrer-Prüfungsausschusses. Die Geschäftsstellen des Fahrlehrer-Prüfungsausschusses sind dezentral angesiedelt in Oldenburg, Lüneburg, Hannover und Wolfenbüttel. Örtlich zuständig ist die Geschäftsstelle, in deren Bezirk der Fahrlehrer-Anwärter seinen Wohnsitz oder die von ihm besuchte Fahrlehrer-Ausbildungsstätte oder Ausbildungs-Fahrschule ihren Sitz hat.

Zuständig für die Aufsicht über Fahrschulen sind in Niedersachsen in der Regel die Straßenverkehrsämter / Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Wenden Sie sich in Fahrschulangelegenheiten daher bitte direkt an den Landkreis oder die Stadt, in dem oder der die betreffende Fahrschule ihren Hauptsitz hat.

Andere Anfragen richten Sie bitte zentral an die

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 34
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover

Telefon (0511) 3034-01
Fax (0511) 3034-2099
poststelle@nlstbv.niedersachsen.de

Fahrschule   Bildrechte: www.pixabay.com
Fahrschule (Symbolfoto).

Weiterhin ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erteilung von bestimmten Ausnahmegenehmigungen nach dem Fahrlehrergesetz zuständig. Dabei handelt es sich um Ausnahmegenehmigungen nach § 54 Fahrlehrergesetz (FahrlG) für die folgenden Vorschriften:

  • § 16 Abs. 1 FahrlG (Ausbildungsfahrlehrer),
  • § 18 Abs. 1 S. 1 Nrn. 4 und 5 FahrlG (Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis: Mindestens zweijähriges hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis in einer Fahrschule sowie Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft),
  • § 45 Abs. 2 S. 1 Nrn. 2 und 3 FahrlG (Seminarerlaubnis ASF) und § 46 Abs. 2 S. 1 Nrn. 2 bis 4 FahrlG (Seminarerlaubnis FES).
Fahrschule Bildrechte: NLStBV
Zuständigkeiten der Fahrlehrer-Prüfungsausschüsse   Bildrechte: NLStBV

Zuständigkeiten der Fahrlehrer-Prüfungsausschüsse.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
01.04.2024

Ansprechpartner/in:
Karl-Heinz Werkmeister

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 34 (Verkehrsbehördliche Angelegenheiten, Großraum- und Schwertransporte)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: Call Center (0511) 3034-2470
Fax: (0511) 3034-2099

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln