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Straßenbahnen und Seilbahnen


Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr war in bestimmten Bereichen für die Straßenbahnen und die Seilbahnen in Niedersachsen zuständig.

Als technische Aufsichtsbehörde überwachte sie die Straßenbahnen in Hannover und Braunschweig hinsichtlich der Einhaltung der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), führt die erforderlichen Prüfungen, Zustimmungen und Abnahmen durch und traf die notwendigen Anordnungen.

Für die sechs Seilbahnen in Niedersachsen (die Wurmbergseilbahn in Braunlage, Burgbergseilbahn Bad Harzburg, zwei Sesselbahnen in St. Andreasberg, Bocksbergseilbahn Hahnenklee, Burgbergseilbahn Bad Lauterberg) und alle Schlepplifte entschied sie über die Betriebsgenehmigung sowie die Aufnahme des Betriebes und nahm die Aufgaben der Aufsichtsbehörde wahr.


Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr am 1. Mai 2016 gingen die oben genannten Aufgaben auf die Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht (LEA) über.

Bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr verbleiben noch Zuständigkeiten für Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren im Schienenverkehr.

Stadtbahn in Hannover Bildrechte: Üstra AG

Hochbahnsteig in Hannover

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