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Regionaler Geschäftsbereich Hannover

Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden – neben der Zentrale in Hannover – in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover auf Bundes- und Landesstraßen  
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover auf Bundes- und Landesstraßen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover auf Bundes- und Landesstraßen:

  • Landkreis Hildesheim
  • Region Hannover

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover auf Kreisstraßen:

  • Landkreis Hildesheim

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover bei den Finanzhilfen  
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover bei den Finanzhilfen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Hannover bei den Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse:

  • Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg
  • Region Hannover
Dienstgebäude Dorfstraße 17-19 des regionalen Geschäftsbereichs Hannover Bildrechte: NLStBV

Dienstgebäude Dorfstraße 17-19 des Geschäftsbereichs Hannover

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