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Verlegung der B 3 von nördlich bis nordöstlich Celle (Ortsumgehung Celle, Nordteil)

Planfeststellungsverfahren


Die Bundesstraße 3 soll im Bereich Celle in mehreren Abschnitten verlegt werden, so dass eine Ortsumgehung entsteht. Damit sollen bestehende verkehrliche Nadelöhre beseitigt und die Stadt Celle vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

Der vorliegende Entwurf ist der vierte Teil der Gesamtplanung. Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, plant in diesem Abschnitt die Verlegung der B 3 von nördlich Celle (B 3) bis nordöstlich Celle (B 191) in den Gemarkungen Celle, Altenhagen und Groß Hehlen.

Dieser Bauabschnitt beginnt zwischen Celle und Altenhagen mit einem Anschluss an die B 191 und endet nach 2,4 km nordwestlichem Verlauf mit einem Vollanschluss an der vorhandenen B 3 zwischen Celle und Groß Hehlen.

Als Fahrbahnquerschnitt ist in Fortsetzung des Mittelteils ein dreistreifiger Querschnitt (RQ 15,5) geplant. Die erforderlichen Knotenpunkte werden planfrei ausgebaut.

Des Weiteren umfasst die vorliegende Planung die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, trassennah und trassenfern in den Gemarkungen Hustedt und Scheuen.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 26. Oktober 2016 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 9. November 2016 bis einschließlich 8. Dezember 2016 bei der Stadt Celle zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf den Internetseiten der Anhörungsbehörde unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar.

Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte bis einschließlich 22. Dezember 2016 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Eingegangen sind 15 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie 15 private Einwendungen. Schwerpunkte sind u. a. die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen sowie die Lage der Kompensationsmaßnahmen. Des Weiteren wird eine Feuerwehrzufahrt im Bereich Hohe Wende/ Mummenhofstraße gefordert. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Bearbeitung übersandt.

Der Erörterungstermin fand am 16. Januar 2019 in Celle statt.

Der Vorhabenträger bereitet zurzeit überarbeitete Planunterlagen vor.

Das Verfahren wird fortgesetzt.



Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Bundesstraße 3
Projektbeschreibung und Link zum Antragsteller:

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Verlauf der Trasse im Abschnitt Nord.

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2016
zuletzt aktualisiert am:
20.07.2023

Ansprechpartner/in:
Josef Bussmann

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2037
Fax: (0511) 3034-2099

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